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Parteigericht: Sayn-Wittgenstein darf in der AfD bleiben

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Das Parteiausschlussverfahren gegen die ehemalige AfD-Landesvorsitzende Doris von Sayn-Wittgenstein ist in erster Instanz gescheitert. Das Landesschiedsgericht verwarf den Antrag des Bundesvorstands.
Die ehemalige schleswig-holsteinische AfD-Landesvorsitzende Doris von Sayn-Wittgenstein darf Mitglied ihrer Partei bleiben. Das hat das Landesschiedsgericht der Partei entschieden, wie der stellvertretende Landesvorsitzende Bruno Hollnagel am Montag NDR Schleswig-Holstein bestätigte. Der Bundesvorstand der Partei hatte Mitte Dezember vergangenen Jahres ein Parteiausschlussverfahren gegen Sayn-Wittgenstein angestoßen. Darüber entscheidet nach den Statuten der Partei zunächst das Landesschiedsgericht. Allerdings könne der AfD-Bundesvorstand sich noch ans AfD-Bundesschiedsgericht wenden, hieß es in einer Pressemitteilung.

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