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Gastronomie in Corona-Zeiten: Das gilt jetzt für Hotels, Cafés und Restaurants

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Langsam dürfen Hotels, Restaurants und Cafés wieder öffnen – doch Normalität bedeutet das nicht, denn es gelten verschiedene Auflagen. Wie sieht der Besuch von Gaststätten jetzt aus? Die Regeln im Überblick.
Langsam dürfen Hotels, Restaurants und Cafés wieder öffnen – doch Normalität bedeutet das nicht, denn es gelten verschiedene Auflagen. Wie sieht der Besuch von Gaststätten jetzt aus? Die Regeln im Überblick.
Bundesweit werden die Corona-Regeln für das Gastgewerbe gelockert. Aber wer nun in Restaurants, Cafés oder Hotels geht, muss sich an einige Regeln halten. Die Wiedereröffnungen im Gastgewerbe gehen mit einigen Einschränkungen einher. Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten.
Was darf wo öffnen?
Ab Montag haben Restaurants in fast allen Bundesländern geöffnet. Ausnahmen gelten für Bayern und Sachsen-Anhalt: In Bayern dürfen vorerst nur Biergärten und Außenbereiche aufmachen, in Sachsen-Anhalt brauchen Wirte eine Sondergenehmigung vom Kreis, wenn sie schon am 18. Mai öffnen wollen.
Hotels und Ferienwohnungen in Hamburg, Hessen, Sachsen oder Thüringen können bereits wieder Übernachtungsgäste empfangen. Von Montag an gilt das auch für Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland oder Schleswig-Holstein. Für Mecklenburg-Vorpommern gilt weiterhin ein Einreiseverbot bis zum 25. Mai, Hotels und Ferienwohnungen sind aber von Montag an für Übernachtungsgäste aus dem Bundesland geöffnet.
In einzelnen Ländern dürfen Gäste vorerst nur in Ferienwohnungen unterkommen, etwa in Brandenburg. Bis Ende Mai sollen Unterkünfte in allen Bundesländern gebucht werden können.
Was muss ich vorher beachten?
Wer zum Beispiel in Kiel essen gehen möchte, muss sich vorher inklusive Begleitung mit Adresse und Telefonnummer anmelden. In Nordrhein-Westfalen etwa gibt es hingegen keine Reservierungspflicht. Einen Mund-Nasen-Schutz einzustecken, kann ebenfalls nicht schaden.
In vielen Lokalen müssen Gäste sich auch erst vor Ort registrieren. In Bremen zum Beispiel ist das Pflicht, in Berlin gibt es dazu nur eine Empfehlung. In vielen Restaurants werden Gästen Sitzplätze zugeteilt. Bedient werden darf häufig nur am Tisch. An Theken darf vielerorts niemand Platz nehmen.

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