Kinder, Sport, Termine: Viele Beschäftigte richten ihr ganzes Leben nach ihren Arbeitszeiten aus. Darf der Arbeitgeber verlangen, dass Mitarbeiter auf einmal zu anderen Uhrzeiten arbeiten …
Kinder, Sport, Termine: Viele Beschäftigte richten ihr ganzes Leben nach ihren Arbeitszeiten aus. Darf der Arbeitgeber verlangen, dass Mitarbeiter auf einmal zu anderen Uhrzeiten arbeiten sollen?
Plötzlich verlangt der Arbeitgeber, man solle nachmittags statt wie üblich vormittags arbeiten. Oder doch bitte immer um 6 Uhr anfangen. Darf er das?
„Hier muss man unterscheiden, ob es im Unternehmen einen Betriebsrat gibt, oder nicht“, erklärt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh.
Wer in einem Unternehmen ohne Betriebsrat arbeitet, kann zunächst einen Blick in seinen Arbeitsvertrag werfen.