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Was Beherbergungsverbote für Reisende bedeuten

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Für Urlauber aus Corona-Risikogebieten innerhalb Deutschlands gilt an vielen Reisezielen ein Beherbergungsverbot. Viele Fragen dazu sind aber noch offen. Eine rechtliche Lageeinschätzung für Reisende.

Für Urlauber aus Corona-Risikogebieten innerhalb Deutschlands gilt an vielen Reisezielen ein Beherbergungsverbot. Viele Fragen dazu sind aber noch offen. Eine rechtliche Lageeinschätzung für Reisende. Die Beherbergungsverbote für Reisende aus Risikogebieten innerhalb Deutschlands sorgen bei Herbst-Urlaubern für große Verwirrung und auch für Ärger. Unter den Bundesländern herrscht keine Einigkeit, wie es damit weitergehen soll – das Thema wurde bis zum 8. November vertagt. Und es gibt rechtlichen Gegenwind. Fragen und Antworten dazu, was Reisende jetzt wissen sollten. Was sieht das Verbot derzeit vor? Für Reisende aus einem Risikogebiet gilt: Die Übernachtung ist nur erlaubt mit dem Nachweis eines negativen Corona-Tests, der nicht älter als 48 Stunden ist. Urlauber müssen hier aber Details beachten: Manchmal zählt bei dieser Frist das Datum auf der Testbescheinigung, woanders der Zeitpunkt des Abstrichs. Geregelt wird das zum Beispiel über die Verordnungen der Bundesländer. Als Risikogebiet gelten in der Regel Städte und Kreise mit mehr als 50 Corona-Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb der jeweils vorangegangenen sieben Tage. Gilt das Verbot auch für private Übernachtungen? Nein. Auch wer in einem Risikogebiet wohnt, kann weiterhin bei seiner Familie, Freunden und anderen Bekannten übernachten.

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