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Autofahrer dürfen Daten der Blitzgeräte kontrollieren

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Die Karlsruher Richter haben mit einem Urteil die Rechte von Autofahrern gestärkt. Ein Raser wollte die Rohdaten eines Blitzers einsehen – was ihm nun gelang.
Einen Monat Fahrverbot und 160 Euro Geldbuße: Das bekam ein Autofahrer aus Bayern, der im Jahr 2017 zu schnell fuhr. Mit seiner Reaktion „Mal sehen, ob das Gerät überhaupt richtig gemessen hat“ unterlag er vor Amts- und Oberlandesgericht. Daraufhin zog er vor das Bundesverfassungsgericht – und bekam jetzt Recht. Die Karlsruher Richter gaben seiner Verfassungsbeschwerde statt. Er darf Informationen der Bußgeldbehörde, die nicht Teil der Akte sind, einsehen, um sie zu überprüfen und sich besser verteidigen zu können. Verfassungsbeschwerde kann erheben, wer behauptet, durch einen staatlichen Akt in seinen Grundrechten verletzt zu sein. Der flotte Fahrer sah sein Recht auf ein faires Verfahren verletzt, da man ihm den Zugang zu den Rohdaten des Messgeräts verwehrt hatte. Die Verfassungsrichter bescheinigten beiden Instanzgerichten, das Anliegen des Beschwerdeführers ignoriert und seine Grundrechtsposition verkannt zu haben.

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