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Demonstrationen bleiben in Berlin an Silvester verboten

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Der Berliner Senat verbietet in seiner aktuellen Verordnung Demonstrationen an Silvester. Gerichte haben dazu nun entschieden.
Er hatte für Silvester eine Versammlung am Brandenburger Tor geplant und war rechtlich gegen das Verbot nach Paragraf 26 der Berliner Infektionsschutzverordnung vorgegangen. Letztlich ohne Erfolg: Angesichts der speziell zu Silvester besonders gesteigerten Gefahr infektiöser Kontakte und der aktuellen Infektionslage mit einem Höchststand an Toten im Zusammenhang mit dem Coronavirus sei das auf zwei Tage beschränkte Verbot rechtmäßig, so das OVG. Es verwies dabei auch auf die angespannte Situation auf den Intensivstationen. Zuvor stellte auch das Verwaltungsgericht fest, entgegen der Ansicht des Antragstellers sei die Verordnung hinreichend begründet und auch sonst formell rechtmäßig. Das Versammlungsverbot beruhe auf Paragraf 32 des Infektionsschutzgesetzes. Die dort genannten Voraussetzungen seien erfüllt. Insbesondere sei der Wert der Corona-Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen bundesweit deutlich überhöht. Die Entscheidung für ein Versammlungsverbot wahre den Ermessensrahmen und beachte den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

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