Die reduzierten Betreuungszeiten in NRW gelten ab Montag zwar für Kindergärten, aber nicht für Tagesmütter und Tagesväter. Das hat das Familienministerium in
Die reduzierten Betreuungszeiten in NRW gelten ab Montag zwar für Kindergärten, aber nicht für Tagesmütter und Tagesväter.