Das Bundesinnenministerium darf sich weigern, einen V-Mannführer des Verfassungsschutzes als Zeugen im sogenannten Amri-Untersuchungsausschuss des Bundestags zu benennen. Das parlamentarische Aufklärungsinteresse müsse hier …
Das Bundesinnenministerium darf sich weigern, einen V-Mannführer des Verfassungsschutzes als Zeugen im sogenannten Amri-Untersuchungsausschuss des Bundestags zu benennen. Das parlamentarische Aufklärungsinteresse müsse hier ausnahmsweise hinter dem Staatswohl zurückstehen, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss, mit dem es eine Klage von FDP, Linkspartei und Grünen zurückwies. Der Untersuchungsausschuss soll das Vorgehen der Behörden rund um den Anschlag auf den Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz im Jahr 2016 beleuchten.