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Coronavirus in der Schweiz: die neusten Entwicklungen

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Seit Beginn der Pandemie sind in der Schweiz und in Liechtenstein laut Angaben des Bundesamts für Gesundheit 566 412 Personen positiv auf Sars-CoV-2 getestet worden, 9360 Infizierte sind gestorben.
Seit Beginn der Pandemie sind in der Schweiz und in Liechtenstein laut Angaben des Bundesamts für Gesundheit 566 412 Personen positiv auf Sars-CoV-2 getestet worden,9360 Infizierte sind gestorben. Der Bund sichert sich drei Millionen zusätzliche Impfdosen des Herstellers Pfizer/Biontech. Die neusten Entwicklungen Alle Nachrichten zu den Entwicklungen ausserhalb der Schweiz finden Sie hier. Wie viele Infizierte und Todesfälle gibt es? Am Dienstag (5.3.) meldete das BAG 1378 Neuinfektionen seit Montag.61 Patientinnen und Patienten mussten neu ins Spital, und 13 starben in Zusammenhang mit der Infektion. Wegen einer Infektion befinden sich derzeit mindestens 10 148 Personen in Isolation.16 518 Personen sind in Quarantäne, weil sie Kontakt mit infizierten Personen hatten. Zusätzlich befinden sich mindestens 3659 Personen in Quarantäne, weil sie aus einem Risikoland heimgekehrt sind. Seit Beginn der Pandemie mussten 23 873 Personen bisher wegen einer Covid-19-Erkrankung im Spital behandelt werden. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung belief sich auf 9360. Auch in der Schweiz findet sich die neue, deutlich stärker ansteckende Variante des Coronavirus. Das BAG rechnet damit, dass bereits Mitte März die britische Variante dominieren wird. Die zuerst in Grossbritannien entdeckte Virusvariante war in der Weihnachtswoche erstmals in der Schweiz nachgewiesen worden. Das Wichtigste zur Mutation des Coronavirus finden Sie hier. Wie viele Menschen sind geimpft? In der Schweiz sind bis Dienstag (9.3.) insgesamt 951 804 Impfdosen verabreicht worden. Damit wurden pro 100 Einwohner 11,01 Impfdosen verabreicht. Insgesamt wurden bisher 1 307 400 Impfdosen in die Schweiz geliefert. Dies geht aus den Angaben hervor, die das Bundesamt für Gesundheit (BAG) auf seiner Website veröffentlicht hat. Wie sieht die Impfstrategie der Schweiz aus? Swissmedic hat bisher zwei Impfstoffe zugelassen, jenen von Moderna und jenen von Biontech/Pfizer. Ausserdem hat die Schweiz Impfstoffe der Hersteller AstraZeneca, Novavax und Curevac bestellt – für diese gibt es noch keine Zulassung. Am 4. Januar 2021 wurde mit der Covid-19-Impfung begonnen. Prioritär sollen besonders gefährdete Gruppen, also ältere Personen und solche mit Vorerkrankungen, geimpft werden. Danach sind das Gesundheitspersonal und Menschen, die mit besonders gefährdeten Personen zusammenleben, an der Reihe. Nach den priorisierten Gruppen sollen die Impfstoffe dann allen anderen Personen ab 16 Jahren zur Verfügung stehen, die sich impfen lassen möchten. Eine Impfpflicht ist seitens des Bundes nicht vorgesehen. Entwicklung eines Impfstoffs gegen das Coronavirus – hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten. Welche Massnahmen gelten derzeit landesweit? Der Bundesrat hatte am 13. Januar die Massnahmen verschärft, weil die Entwicklung in Grossbritannien zeigt, dass mit der hochansteckenden mutierten Variante des Virus eine starke dritte Welle droht. Abstandhalten, Handhygiene und Kontaktvermeidung sind also weiterhin empfohlen und angeordnet. Auf den 1. März traten wieder erste Lockerungen in Kraft. Hier finden Sie die wichtigsten Antworten. Und hier das Wichtigste in Kürze:Einkaufen Seit dem 1. März können alle Läden wieder öffnen, die Anzahl der Kundinnen und Kunden wird allerdings beschränkt. Maskenpflicht In öffentlichen Innenräumen muss in der Schweiz eine Maske getragen werden. Das gilt beispielsweise für den öffentlichen Verkehr, Geschäfte, Banken und Poststellen. Ausserdem sind Masken auch draussen Pflicht, wenn sich dort viele Leute aufhalten und der Abstand nicht eingehalten werden kann. Am Arbeitsplatz gilt dort eine Maskenpflicht, wo sich mehr als nur eine Person in einem Raum aufhält. Das Maskentragen an den Schulen regeln die Kantone. Beruf Es gilt eine Home-Office-Pflicht. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, Home-Office überall dort anzuordnen, wo dies aufgrund der Art der Aktivität möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist. Der Arbeitgeber schuldet den Arbeitnehmenden keine Auslagenentschädigung, etwa für Strom- oder Mietkosten, da die Anordnung nur vorübergehend ist. Besonders gefährdete Personen werden spezifisch geschützt. Dazu werden das Recht auf Home-Office oder ein gleichwertiger Schutz am Arbeitsplatz oder eine Beurlaubung für besonders gefährdete Personen eingeführt. Gefährdete Personen in Berufen, in denen die Schutzbestimmungen nicht umgesetzt werden können, muss der Arbeitgeber unter voller Lohnzahlung von der Arbeitspflicht befreien. Freizeit Restaurants und Bars bleiben geschlossen. Das gilt auch für die Terrassen und andere Aussenanlagen. Take-away-Angebote und Lieferdienste können weiterhin bis 23 Uhr offen bleiben. Museen sowie Lesesäle von Archiven und Bibliotheken können seit dem 1. März wieder öffnen. Die Aussenbereiche von Zoos, botanische Gärten und Freizeitanlagen sind wieder zugänglich – mit Maske und Abstand sowie begrenzter Kapazität. Seit dem 1. März ebenfalls offen sind Sportanlagen im Freien wie Kunsteisbahnen, Tennis- und Fussballplätze. Auch die Aussenbereiche von Zoos und botanischen Gärten können wieder öffnen. Ebenfalls erlaubt sind die Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendtreffs.

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