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Gericht verurteilt KSK-Soldaten zu zwei Jahren auf Bewährung

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Der Richter konstatiert dem Beklagten eine gefestigte rechtsnationale Haltung. Die Staatsanwaltschaft hatte zweieinhalb Jahre Haft…
D er Kommandosoldat Philipp S. ist vom Landgericht Leipzig zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Der Oberstabsfeldwebel beim Kommando Spezialkräfte der Bundeswehr (KSK) hatte in seinem Garten in Nordsachsen ein Sturmgewehr und mehr als 5000 Schuss gestohlene Munition vergraben, darunter Gefechtsmunition, Scharfschützenpatronen, Doppelkernmunition und Leuchtspurmunition. Diese Munition hatte S. überwiegend aus Beständen der Bundeswehr abgezweigt. Der Diebstahl und das Versteck waren von seiner früheren Partnerin zugegeben worden. Der Vorsitzende Richter Kaden sagte in der Urteilsbegründung Philipp S., das KSK übe und agiere anders als der normale Wehrpflichtige. Das sei auch nötig. Dass da jemand „hinterherrennt und die Hülsen einsammelt, das ist einfach Quatsch, dann kann man es auch vergessen“. Doch wenn das Vertrauen, das mit dem KSK verbunden sei, enttäuscht werde, müsse das eben auch Konsequenzen haben. Der Richter konstatierte eine rechtsnationale Geisteshaltung bei S.

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