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Harter Lockdown: Das soll zu Ostern in Sachsen gelten

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Die Corona-Mutation B.1.1.7 lässt die Infektionen in Deutschland wieder rapide schnell ansteigen. Weil die Impfungen nicht schnell genug vorankommen, hat sich nun auch Sachsens Landesregierung auf einen harten Lockdown rund um die Osterfeiertage geeinigt. Wir haben zusammengetragen, was ab 1. April im Freistaat gilt.
Wissenschaftler und Ärzte hatten ihn schon lange gefordert – nun kommt er, der (sehr kurze) harte Lockdown. Angesichts der dynamischen Ausbreitung der Corona-Mutation B.1.1.7 soll auch in Sachsen zwischen den Osterfeiertagen (1. bis 5. April) das öffentliche Leben heruntergefahren werden. Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) sprach am Dienstag mit Blick auf das Corona-Virus von einer Naturkatastrophe, die nun erneut auf Sachsen zukomme. „Ich finde es richtig, die Tage um Ostern zu nutzen, die Welle zu brechen. Es gibt wenige Bundesländern, die es auch so nötig haben, wie Sachsen“, so der Regierungschef. Im Folgenden haben wir die Regeln zusammengetragen. Generell sind an den Osterfeiertagen aus Respekt für die christlichen Zeremonien Geschäfte geschlossen. Das betrifft in diesem Jahr den 2.,4. und 5. April (Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag). Im Lockdown soll nun allerdings zudem auch der sonst offene Gründonnerstag (1. April) ohne Einkaufsmöglichkeiten bleiben. Wie Ministerpräsident Kretschmer erklärte, sei in dieser Frage das letzte Wort aber noch nicht gesprochen. Am Karsamstag (3. April) dürfen auf jeden Fall Supermärkte, Lebensmittelgeschäfte, Drogerien und andere Geschäfte des täglichen Bedarfs öffnen, um Notlagen zu verhindern, hieß es. Baumärkte sollen nicht dazu gehören. Ein schnelles Ostergeschenk per Click & Collect in einem Kaufhaus ist aber auf jeden Fall ausgeschlossen. Wer nicht in die Bredouille kommen und kurz vor knapp noch einen Braten organisieren will, sollte in diesem Jahr schon bis zum Mittwoch (31.

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