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Münchner Raser wegen Mordes verurteilt

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Ein verurteilter Drogendealer verstößt gegen seine Bewährungsauflagen und gerät in eine Polizeikontrolle. Auf seiner panischen Flucht rast er einen 14-Jährigen tot. Das Münchner Landgericht verurteilt ihn nun wegen Mordes zur Höchststrafe.
Ein verurteilter Drogendealer verstößt gegen seine Bewährungsauflagen und gerät in eine Polizeikontrolle. Auf seiner panischen Flucht rast er einen 14-Jährigen tot. Das Münchner Landgericht verurteilt ihn nun wegen Mordes zur Höchststrafe. Im Prozess um einen tödlichen Raserunfall in München ist der Angeklagte wegen Mordes, vierfachen Mordversuches, gefährlicher Körperverletzung und verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das entschied das Landgericht München I. Außerdem wurde die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Die Vorsitzende Richterin Elisabeth Ehrl sprach von einem tragischen Abend, traumatischen Erlebnissen und „Sekunden oder Zehntelsekunden, die über Leben und Tod entschieden“. Der Angeklagte nahm das Urteil regungslos und mit gesenktem Blick entgegen. Der Deutsche aus dem Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen war am 15. November 2019 kurz vor Mitternacht auf der Flucht vor einer Polizeikontrolle auf der Gegenfahrbahn durch die Stadt gerast. Er soll geflohen sein, weil er unter Drogeneinfluss stand, damit gegen Bewährungsauflagen verstieß und Angst hatte, ins Gefängnis zu kommen.

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