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USA verhängen im Fall Nawalny Sanktionen gegen Russland

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Aktuelle Top-Meldung:
Wegen der umstrittenen Inhaftierung des Kremlkritikers Alexej Nawalny verhängen die USA Sanktionen gegen Russland. Das teilten Regierungsvertreter in Washington mit. Betroffen sind demnach …

Aktuelle Top-Meldung: Wegen der umstrittenen Inhaftierung des Kremlkritikers Alexej Nawalny verhängen die USA Sanktionen gegen Russland. Das teilten Regierungsvertreter in Washington mit. Betroffen sind demnach unter anderem mehrere ranghohe Staatsfunktionäre. Die Strafmaßnahmen orientieren sich an den Sanktionen, die kurz zuvor von der EU auf den Weg gebracht wurden. Es sind die ersten Sanktionen der Amerikaner in diesem Fall seit dem Amtsantritt des neuen US-Präsidenten Joe Biden. Dessen Amtsvorgänger Donald Trump hatte im Fall Nawalny von Strafmaßnahmen gegen Moskau abgesehen. Die US-Sanktionen kamen am Dienstag in einer koordinierten Aktion mit der EU. Moskau reagierte kritisch und erklärte, das Vorgehen des Westens werde wirkungslos bleiben. Die News von heute im stern-Ticker: Im Missbrauchskomplex Münster hat die Staatsanwaltschaft im Prozess gegen einen Mann aus Aachen eine Haftstrafe von zehn Jahren und acht Monaten gefordert. Nach Angaben eines Gerichtssprechers sprach sich die Anklage zudem für eine anschließende Sicherungsverwahrung aus. Der 27-Jährige soll mehrere Kinder an verschiedenen Orten schwer sexuell Missbrauch und vergewaltigt haben. Darunter ist auch der Ziehsohn des im Hauptprozess angeklagten IT-Technikers aus Münster. Die Verteidigung stellte in ihrem Plädoyer keinen Antrag zur Strafhöhe, lehnte aber die Sicherungsverwahrung ab. Sie dient dazu, gefährliche Täter zu bessern und die Allgemeinheit zu schützen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat dem Kölner Verwaltungsgericht umfänglich Einblick in seine Einschätzung zur AfD gewährt. „Wir haben die Information vom Gericht erhalten, dass vom Verfassungsschutz-Amt innerhalb der Frist umfangreiche Unterlagen eingereicht worden sind“, sagte Bundesvorstandsmitglied Joachim Kuhs der Deutschen Presse-Agentur auf Nachfrage. Zum Inhalt dieser Unterlagen werde er sich mit Blick auf das laufende Verfahren aber nicht äußern. Auch vom Bundesamt in Köln und vom Gericht war dazu zunächst keine Stellungnahme zu erhalten. Die AfD wehrt sich mit juristischen Mitteln gegen eine mögliche Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch den Inlandsgeheimdienst. Diese würde auch den Einsatz von Informanten und anderer nachrichtendienstlicher Mittel grundsätzlich ermöglichen. Rund drei Wochen vor Beratungen der EU über die Beziehungen zur Türkei hat der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan angekündigt, die Menschenrechtslage im Land zu verbessern. Angestrebt werde in einem „Aktionsplan“ unter anderem die Stärkung eines Rechtsstaats basierend auf Menschenrechten, sagte Erdogan in Ankara. Damit solle auch der Weg zu einer neuen Verfassung geebnet werden. Erdogan blieb in seiner Ankündigung vage – sie stieß angesichts zahlreicher inhaftierter Oppositioneller im Land auf scharfe Kritik. Im vergangenen Jahr sind über 1606 Übergriffe auf Geflüchtete gezählt worden – die Zahlen liegen damit etwa auf Vorjahresniveau. Der überwiegende Großteil der Angriffe ist rechtsextrem motiviert, wie aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht. „Das bedeutet: Statistisch gesehen greifen Neonazis jeden Tag vier- bis fünfmal Flüchtlinge an“, sagte die innenpolitische Sprecherin der Fraktion, Ulla Jelpke. Rund 200 Menschen wurden einer Auswertung ihres Büros zufolge bei solchen Angriffen verletzt. Da mit Nachmeldungen zu rechnen sei, könne die Zahl der Angriffe gegenüber Geflüchteten gar höher liegen als im Jahr 2019, betonte Jelpke. Ein Doppelmörder aus Göttingen muss lebenslang ins Gefängnis. Das entsprechende Urteil des Göttinger Landgerichts ist rechtskräftig, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mitteilte. Der Mann hatte seine frühere Lebensgefährtin und eine ihrer Kolleginnen erstochen. (Az.6 StR 11/21) Der Doppelmord erregte bundesweit Aufsehen. Der Täter bespritzte seine Exfreundin zunächst mit Benzin und zündete sie an. Als sie floh, stach er sie nieder. Die bewusstlose Frau übergoss er dann noch einmal mit Benzin und zündete sie erneut an. Er erstach außerdem eine Kollegin der Frau, die ihr zu Hilfe kommen wollte, und verletzte zwei Passanten. Wegen der umstrittenen Inhaftierung des Kremlkritikers Alexej Nawalny verhängen die USA Sanktionen gegen Russland. Das teilten Regierungsvertreter in Washington mit. Betroffen sind demnach unter anderem mehrere ranghohe Staatsfunktionäre. Die Strafmaßnahmen orientieren sich an den Sanktionen, die kurz zuvor von der EU auf den Weg gebracht wurden. Es sind die ersten Sanktionen der Amerikaner in diesem Fall seit dem Amtsantritt des neuen US-Präsidenten Joe Biden. Dessen Amtsvorgänger Donald Trump hatte im Fall Nawalny von Strafmaßnahmen gegen Moskau abgesehen. Die US-Sanktionen kamen am Dienstag in einer koordinierten Aktion mit der EU. Moskau reagierte kritisch und erklärte, das Vorgehen des Westens werde wirkungslos bleiben. In Afghanistan sind bei einem erneuten Angriff auf Medienschaffende drei Mitarbeiterinnen eines privaten Fernsehsenders getötet worden. Das bestätigte der Chef des TV-Senders Enikass, Salmai Latifi. Nach ersten Erkenntnissen wurden die Frauen auf einem Markt in der östlichen Provinzhauptstadt Dschalalabad von einem unbekannten Bewaffneten angegriffen. Ein Mann ist auf Spitzbergen im hohen Norden von Norwegen von einem Eisbären angefallen worden. Er sei am Morgen angegriffen und mit leichten Verletzungen ins Krankenhaus von Longyearbyen gebracht worden, teilte das Büro der obersten Behördenvertreterin in Spitzbergen, Kjerstin Askholt, mit. Der Eisbär wurde erschossen. Zu dem Angriff kam es demnach in der Bucht Mohnbukta auf der Ostseite der Hauptinsel der nordnorwegischen Inselgruppe. Wie die Lokalzeitung „Svalbardposten“ berichtete, war der Mann gemeinsam mit einer weiteren Person einer ortsansässigen Firma gerade dabei gewesen, die Eisdicke in dem Gebiet zu messen, als die beiden von hinten angegriffen wurden. Der Begleiter erschoss das Tier demnach im Anschluss. Nach Angaben der Zeitung waren zuletzt viele Bärenspuren in der Region gesehen worden. Die EU verhängt wegen der Inhaftierung des Kremlkritikers Alexej Nawalny Sanktionen gegen ranghohe russische Staatsfunktionäre. Ein entsprechender Rechtsakt sei am Dienstag im schriftlichen Verfahren verabschiedet worden und solle in Kürze im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur von Diplomaten in Brüssel. Betroffen sind demnach der russische Generalstaatsanwalt Igor Krasnow und der Chef des zentralen Ermittlungskomitees Alexander Bastrykin. Zudem richten sich die Sanktionen gegen den Chef des Strafvollzugsdienstes, Alexander Kalaschnikow, sowie den Befehlshaber der Nationalgarde, Viktor Solotow. Zur Verhängung der EU-Strafmaßnahmen wurde erstmals ein neues, im vergangenen Jahr geschaffenes Sanktionsinstrument genutzt. Dieses ermöglicht es, in der EU vorhandene Vermögenswerte von Akteuren einzufrieren, die schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen begehen oder davon profitieren. Zudem werden unter anderem EU-Einreiseverbote verhängt. Nach Angaben aus EU-Kreisen wollen auch die USA noch am Dienstag Sanktionen wegen des Vorgehens russischer Behörden gegen Nawalny verhängen. Australien hat dutzende Flüchtlinge aus seinen umstrittenen Lagern auf pazifischen Inseln entlassen. Mehr als 60 Flüchtlinge seien in den vergangenen zwei Tagen aus Hotels und Haftanstalten in Brisbane, Sydney und Darwin entlassen worden, nachdem sie von den Inseln Nauru und Manus in Papua-Neuguinea nach Australien zur medizinischen Versorgung gebracht worden waren, erklärten die Refugee Action Coalition und Rechtsvertreter. Die Menschen hätten befristete Visa erhalten, nachdem sie bis zu acht Jahre in den Lagern verbracht hätten. Australien geht streng gegen illegal einreisende Asylsuchende vor. Canberra unterbindet jeden Versuch, mit dem Boot nach Australien zu fliehen, indem es die Menschen in australische Lager auf den pazifischen Inseln schickt. Das Verfahren zur Besetzung des Obersten Gerichts in Polen könnte nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen EU-Recht verstoßen. Es könne die Verpflichtung der EU-Staaten verletzen, erforderliche Rechtsbehelfe und somit einen wirksamen Rechtsschutz für den Einzelnen zu schaffen, urteilten die EuGH-Richter in Luxemburg. Dies könne dazu führen, dass ernannte Richter des Obersten Gerichts parteiisch erscheinen. Polens Regierung wies das Urteil harsch zurück (Rechtssache C-824/18). Eine Entscheidung darüber muss nun noch das polnische Gericht treffen, das den EuGH angerufen hatte. Die der nationalkonservative PiS-Regierung baut das Justizwesen des Landes seit Jahren trotz internationaler Kritik um und setzt Richter damit unter Druck. Die EU-Kommission klagte schon mehrfach gegen die Reformen; zum Teil wurden sie vom EuGH gekippt. Russland hat die angekündigten neuen Sanktionen des Westens im Fall des vergifteten Kremlgegners Alexej Nawalny als wirkungslos bezeichnet. Es sei an der Zeit, darüber nachzudenken, ob diese Politik effektiv sei, sagte Kremlsprecher Dmitri Peskow der Agentur Interfax zufolge in Moskau. „Die Antwort ist offensichtlich: Diese Politik erreicht ihre Ziele nicht.“ Russland betont immer wieder, sich von Strafmaßnahmen der EU und USA im Zuge zahlreicher Konflikte nicht beeindrucken zu lassen. Der russische Außenminister Sergej Lawrow kündigte Gegensanktionen an. Nach dem Mordanschlag auf Nawalny im August mit dem chemischen Kampfstoff Nowitschok hatte die EU erste Sanktionen gegen ranghohe russische Staatsfunktionäre verhängt. Russland revanchierte sich dann mit Einreisesperren gegen leitende Beamte, gab die Namen aber nicht bekannt. Die neuen Sanktionen der EU richten sich gegen die umstrittene Inhaftierung Nawalnys in einem russischen Straflager. Ein von Hollywoodstar Angelina Jolie zur Versteigerung gegebenes Gemälde des früheren britischen Premierministers und Hobbymalers Winston Churchill hat alle Erwartungen übertroffen: Das Bild mit dem Titel „The Tower of the Koutoubia Mosque“ erzielte in London sieben Millionen Pfund (8,1 Millionen Euro), wie das Auktionshaus Christie’s mitteilte. Ursprünglich war nur ein Erlös von 1,5 bis 2,5 Millionen Pfund erwartet worden. „The Tower of the Koutoubia Mosque“ gilt laut Christie’s als das wichtigste Gemälde von Churchill. Er hatte es bei einem Kriegsbesuch in der marokkanischen Stadt Marrakesch 1943 gemalt und später dem damaligen US-Präsidenten Franklin Roosevelt zum Geburtstag geschickt. Mehrere Streaming-Serien haben eine Nominierung für den Grimme-Preis 2021 erhalten, darunter das Netflix-Format „Unorthodox“ über den Neuanfang einer jüdischen Amerikanerin in Berlin. Auch die Joyn-Serien „Dignity“ über die Verbrechen der Sektenkolonie Colonia Dignidad und „Mapa“ über einen alleinerziehenden Vater haben es als fiktionale Stoffe in die engere Wahl zum Preis für Qualitätsfernsehen geschafft. „Mapa“ ist eine Koproduktion der Streamingplattform Joyn mit dem RBB. Auch die zehnteilige WDR-Politsatire „Parlament“ für den Spartensender One steht auf der Liste. Die Mehrheit der Nominierungen, die das Grimme-Institut in Marl mitteilte, ging wie gewohnt an öffentlich-rechtliche Sender. Die Preisträger werden am 11. Mai bekanntgegeben. Die Verleihung ist am 27. August. Nach der Festnahme eines Bundeswehrsoldaten aus dem Hochtaunuskreis, der Waffen gehortet und sich in rechtsextremer Weise geäußert haben soll, gehen die Ermittlungen weiter. „Wir ermitteln in ganz verschiedenen Bereichen“, sagte eine Sprecherin des Landeskriminalamts in Wiesbaden. Datenträger müssten ausgewertet und Zeugen vernommen werden. Spezialkräfte der hessischen Polizei hatten am Wochenende den 21-Jährigen festgenommen und Waffen sowie Munition sichergestellt. Auch ein Verwandter des Mannes, ein 63-Jähriger, wurde festgenommen, ein dritter Tatverdächtiger im Alter von 20 Jahren stellte sich der Polizei. Dabei soll es sich um den Vater und den Bruder des 21-Jährigen handeln. Gegen alle drei Männer aus Glashütten wurde Haftbefehl erlassen. Sie sollen nun im Rahmen der Ermittlungen vernommen werden, hieß es beim LKA. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage der Linksfraktion im Bundestag im Zusammenhang mit dem EU-Kanada-Handelsabkommen Ceta als unzulässig abgelehnt. Die Fraktion habe nicht darlegen können, dass ihre eigenen Rechte oder die Rechte des Bundestags verletzt worden seien, sagte Vizegerichtspräsidentin Doris König bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe. Die Linke hatte bemängelt, dass der Bundestag zu Ceta nur eine Stellungnahme und kein Gesetz beschlossen hatte. (Az.2 BvE 4/16) Die EU-Wettbewerbshüter stellen die Milliardenentschädigungen für den Braunkohleausstieg in Deutschland auf den Prüfstand.

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