Wer einen Verein mit einer Spende unterstützt, kann damit Steuern sparen.
Berlin (dpa/tmn) – Spenden an gemeinnützige Organisationen oder Beiträge an sogenannte Fördervereine können in der Regel bei der Einkommensteuer abgesetzt werden. „Dadurch lässt sich die Steuerbelastung des Spenders oder Förderers verringern“, erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Handelt es sich hingegen um Mitgliedsbeiträge von aktiven Vereinsmitgliedern wird der Steuerabzug verwehrt. Denn das sei Freizeitvergnügen, so die Finanzverwaltung. Das stimmt aber nicht pauschal, wie ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Köln zeigt (Az.: 10 K 1622/18). Verein engagiert sich für Bildung Geklagt hatte ein Musikverein, der sich nicht nur das Musizieren als Freizeitvergnügen auf die Fahne geschrieben hat, sondern auch die musikalische Bildung und Ausbildung von Jugendlichen sowie Erwachsenen fördert.
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Deutschland — in German Steuer-Rat – Gemeinnützige Vereine: Mitgliedsbeiträge sind absetzbar