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Coronavirus in der Schweiz: die aktuelle Situation

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Seit Beginn der Pandemie sind in der Schweiz und in Liechtenstein laut Angaben des Bundesamts für Gesundheit 704 943 Personen positiv auf Sars-CoV-2 getestet worden, 10 370 Infizierte sind gestorben.
Seit Beginn der Pandemie sind in der Schweiz und in Liechtenstein laut Angaben des Bundesamts für Gesundheit 704 943 Personen positiv auf Sars-CoV-2 getestet worden,10 370 Infizierte sind gestorben. Reisende auf dem Flughafen Zürich in Kloten. Am Samstag,10. Juli, begannen in weiten Teilen der Schweiz die Sommerferien. Die neusten Entwicklungen: Alle Nachrichten zu den Entwicklungen ausserhalb der Schweiz finden Sie hier. Wie viele Infizierte und Todesfälle gibt es? Am Freitag (9.7.) meldete das BAG 323 Neuinfektionen innerhalb der vergangenen 24 Stunden.6 Personen wurden ins Spital eingeliefert. Eine Person starb im Zusammenhang mit der Infektion. Seit Beginn der Pandemie mussten bisher 29 234 Personen wegen einer Covid-19-Erkrankung im Spital behandelt werden. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung beläuft sich auf 10 370. Wie viele Menschen sind geimpft? In der Schweiz sind laut dem BAG bisher 3 442 430 Personen mit zwei Dosen vollständig geimpft worden, das ist mehr als ein Drittel der Bevölkerung. Insgesamt wurden 7 967 962 Einzeldosen verabreicht. Dies geht aus den Angaben hervor, die das Bundesamt für Gesundheit (BAG) auf seiner Website veröffentlicht hat (Stand 7.7.) Wie erhalte ich ein Covid-Zertifikat, und wozu dient es? Ausstellung: Verwendung: Welche Lockerungsschritte plant der Bund? Die Regierung orientiert sich an einem Drei-Phasen-Modell. Anhand dieses Plans will sie die Restriktionen schrittweise bis Ende Juli auflösen – sofern dies die Lage und der Impffortschritt erlauben. 1. Schutz-Phase (abgeschlossen): Sie sollte so lange dauern, bis alle besonders gefährdeten Personen, die sich impfen lassen wollten, mit zwei Dosen geimpft wären. Während der Schutz-Phase galten in vielen Bereichen noch strenge Massnahmen. Inzwischen konnten sich alle Personen über 75 Jahre und impfwillige Risikopatienten impfen lassen. 2. Stabilisierungs-Phase (andauernd): In einem zweiten Schritt bekommen nun alle Erwachsenen, die das wünschen, Zugang zu den Vakzinen. Damit gehen weitergehende Lockerungen einher. Wie schon zu Beginn dieser Phase beschloss der Bundesrat am 23. Juni erneut grössere Öffnungsschritte als zunächst angekündigt (siehe unten). Für die Stabilisierungs-Phase wurden indes Richtwerte definiert, mit denen der Bundesrat notfalls Öffnungen rückgängig machen könnte. 3. Normalisierungs-Phase (ab Ende August): Die dritte und letzte Phase beginnt, sobald alle impfwilligen Erwachsenen beide Dosen erhalten haben. Das könnte im August der Fall sein, hängt jedoch von der Impfbereitschaft der Bevölkerung ab, die höher zu sein scheint als zunächst vom Bundesrat erwartet. Lassen sich mehr Menschen impfen, verlängert dies die Stabilisierungsphase, senkt aber das Risiko für einen Anstieg der Fallzahlen im Herbst. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass mit dem Beginn der Normalisierungs-Phase keine gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Einschränkungen mehr zu rechtfertigen sind. Massnahmen, wie beschränkte Kapazitäten oder die Maskenpflicht an stark bevölkerten Orten, dürften schrittweise aufgehoben werden. Höchstens für Grossveranstaltungen könnten noch Einschränkungen gelten, sie sollen zuerst auf 10 000 Personen beschränkt bleiben. Weil das Virus weiterhin zirkulieren wird, könnte das Gesundheitssystems aber trotzdem wieder überlastet werden. In diesem Fall will der Bundesrat nur noch Personen einschränken, die kein Covid-Zertifikat vorweisen können. Welche Massnahmen gelten bereits? Am 23. Juni hat der Bundesrat erneut weitgehende Öffnungsschritte beschlossen, die am 26. Juni in Kraft getreten sind. Hier finden Sie dazu die wichtigsten Antworten. Das Wichtigste in Kürze: Einkaufen Die Anzahl der Kundinnen und Kunden wird nicht länger beschränkt. Maskenpflicht Im Freien wird die Maskenpflicht aufgehoben. Das gilt auch für Haltestellen, Unter- und Überführungen oder Hallen und Ladenpassagen. In öffentlichen Innenräumen muss in der Schweiz weiterhin eine Maske getragen werden. Das gilt beispielsweise für den öffentlichen Verkehr, Geschäfte, Restaurants, Banken und Poststellen. Am Arbeitsplatz und den Hochschulen wird die Maskenpflicht gelockert beziehungsweise gilt nicht mehr generell. Die Arbeitgeber entscheiden, wo und wann das Tragen einer Maske nötig ist. Das Maskentragen an den Schulen regeln die Kantone. Beruf Die Home-Office-Pflicht wird in eine Empfehlung umgewandelt. Das Arbeiten vor Ort bedingt kein regelmässiges Testen mehr. Freizeit Für Personen, die sportliche oder kulturelle Aktivitäten ausüben, gibt es in Aussenbereichen neu keine Einschränkungen mehr. Bei Aktivitäten in Innenräumen müssen die Kontaktdaten erhoben werden. Die Maskenpflicht, die Pflicht zur Einhaltung des Abstands sowie die Kapazitätsbeschränkungen werden aufgehoben. Aquaparks können wieder öffnen. Diskotheken und Tanzlokale dürfen wieder öffnen, wenn der Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat beschränkt wird. Wie bei allen Einrichtungen, deren Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat eingeschränkt sind, entfällt die Maskenpflicht. Veranstaltungen Für Veranstaltungen, zu denen der Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat begrenzt ist, gelten keine Beschränkungen. Das gilt auch für Grossveranstaltungen. Bereits ab dem 26. Juni dürfen Veranstaltungen mit mehr als 10 000 Personen wieder stattfinden und die Kapazität kann voll genutzt werden.

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