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US-Politiker Andrew Cuomo: Sexuelle Belästigung nach Untersuchung bestätigt – „sehr verstörendes Bild“

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Mehrere Frauen werfen Andrew Cuomo sexuelle Belästigung vor, aber New Yorks Gouverneur wies das immer wieder zurück. Jetzt hat eine Untersuchung die Vorwürfe bestätigt – und trotzdem will Cuomo nicht klein beigeben. Ist seine politische Karriere noch zu retten?
New York. Ungewollte Küsse und Berührungen, unangebrachte Kommentare und eine „feindliche Arbeitsatmosphäre“ mit einem „Klima der Angst“: New Yorks Gouverneur Andrew Cuomo soll einer Untersuchung zufolge mehrere Frauen sexuell belästigt haben. „Wir stellen fest, dass der Gouverneur eine Reihe von früheren und derzeitigen Mitarbeiterinnen des Bundesstaats sexuell belästigt hat, indem er sie unter anderem ungewollt berührt hat, sowie beleidigende, sexuell-anzügliche Kommentare gemacht hat, die eine feindliche Arbeitsatmosphäre für Frauen geschaffen haben“, heißt es in einem am Dienstag in New York von Generalstaatsanwältin Letitia James veröffentlichten 168 Seiten langen Bericht. Für die Untersuchung sei mit 179 Zeugen gesprochen und rund 7.400 Beweismaterialien seien gesichtet worden, sagte James bei einer Pressekonferenz. Daraus sei „ein sehr verstörendes, aber klares Bild“ von einem „verstörenden Verhaltensmuster“ des Gouverneurs entstanden. Unter anderem habe es ungewollte Berührungen, Küsse, Umarmungen und unangebrachte Kommentare gegeben. Außerdem habe Cuomo eine für Frauen „feindliche Arbeitsatmosphäre“ und ein „Klima der Angst“ geschaffen. Die Anschuldigungen kommen vor allem von elf Frauen. „Ich glaube diesen Frauen und ich danke ihnen für ihren Mut“, sagte James. Aktivierungsmail verschickt Vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Newsletter. In Kürze erhalten Sie einen Aktivierungslink per E-Mail von uns. Die Newsletter-Anmeldung hat leider nicht geklappt. Bitte versuchen Sie es noch einmal und laden Sie die Seite im Zweifel neu. Ihre Arbeit sei damit abgeschlossen, sagte die Generalstaatsanwältin weiter. „Der Bericht spricht für sich selbst.“ Es habe sich um eine zivile Untersuchung gehandelt, die nicht automatisch strafrechtliche Konsequenzen nach sich zöge – auch wenn sich diese auf Basis des veröffentlichten Beweismaterials separat ergeben könnten.

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