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Ibiza-Video: Diversion für falsch aussagende Immobilienmaklerin

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Eine Verhandlung rund um das Ibiza-Video hat am Dienstag am Wiener Landesgericht stattgefunden.
Wien. Eine Verhandlung rund um das Ibiza-Video hat am Dienstag am Wiener Landesgericht stattgefunden. Eine Immobilienmaklerin musste sich wegen falscher Beweisaussage verantworten. Sie hatte in einer Einvernahme vor dem Bundeskriminalamt verschwiegen, dass sie im Besitz eines Videos war, auf dem die vermeintliche Oligarchen-Nichte zu sehen war, die sich auf Ibiza mit dem damaligen FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache und dessen Klubobmann Johann Gudenus getroffen hatte. Die 32-Jährige beteuerte, sie habe in ihrer Befragung nicht die Unwahrheit gesagt: „Mein Anwalt hat mich so beraten, dass ich wahrheitsgemäß aussagen muss und das Video nicht vorlegen muss.“ Alles, was sie zu Protokoll gab, habe den Tatsachen entsprochen. Wäre sie konkret nach dem Video gefragt worden, hätte sie es erwähnt: „Ich wusste nicht, dass ich mich strafbar mache, wenn ich es nicht sage. Ich habe ihm (ihrem damaligen Rechtsbeistand, Anm.) vertraut, dass er das Richtige tut und mir rät.“ Es tue ihr „schrecklich leid, was passiert ist“, gab sich die Frau grundsätzlich geständig. Das eindringliche Bitten – es war nachgerade ein Flehen – ihres nunmehrigen Rechtsvertreters Gerald Ganzger um eine diversionelle Erledigung des Strafverfahrens wurde nach einigem Feilschen von der Richterin erhört. Der bisher unbescholtenen und geständigen Maklerin wurde eine Geldbuße von 12.000 Euro auferlegt, im Gegenzug wird die Anzeige zurückgelegt und die Frau gilt weiterhin als unbescholten.

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