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Nach BGH-Urteil: So können Sparer Zinsnachzahlungen bekommen

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Der BGH hat entschieden: Viele Zinsanpassungsklauseln in Prämiensparverträge sind unzulässig. Sparerinnen und Sparer können auf Nachzahlungen hoffen. Dafür sollten sie aber rasch aktiv werden.
Der BGH hat entschieden: Viele Zinsanpassungsklauseln in Prämiensparverträge sind unzulässig. Sparerinnen und Sparer können auf Nachzahlungen hoffen. Dafür sollten sie aber rasch aktiv werden. Karlsruhe/Leipzig. Wer einen alten Prämiensparvertrag hat, sollte jetzt in dessen Bedingungen schauen. Denn laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) sind Klauseln zur Zinsanpassung in manchen Langzeitsparverträgen unzulässig (Az. XI ZR 234/20). Sparerinnen und Sparer mit alten Prämiensparverträgen, die wegen dieser weit verbreiteten Klausel zu wenig Zinsen erhalten haben, können auf Nachzahlung hoffen – müssen dafür aber jetzt aktiv werden. „Wer sich bereits einem Musterverfahren angeschlossen hat, ist auf der sicheren Seite“, sagt Michael Hummel, Justiziar der Verbraucherzentrale Sachsen. Diese Ansprüche sind bis zur endgültigen juristischen Klärung gesichert. „Wer bisher nichts unternommen hat, sollte seine Ansprüche möglichst bald prüfen“, rät Hummel. Verjährung droht Der Grund: In vielen Fällen droht eine Verjährung. Besonders Verträge, die im Jahr 2018 gekündigt worden sind, sollten jetzt überprüft werden. „Denn im Januar 2022 sind die Ansprüche verjährt.“ Bei laufenden Verträgen oder bei Verträgen, die erst später gekündigt worden sind, sei der Handlungsdruck nicht ganz so groß. Geprüft werden sollte zum einen, ob die im Vertrag verwendete Klausel ebenfalls rechtswidrig ist.

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