Start United States USA — mix Strafen für Impfverweigerer: Wie streng dürfen sie sein?

Strafen für Impfverweigerer: Wie streng dürfen sie sein?

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Die Debatte um eine allgemeine Impfpflicht nähert sich einer zentralen Frage: Was genau geschieht mit dem, der dagegen verstößt? Drakonische Strafen könnten schnell eine Verhaltensänderung erzwingen – würden aber gegen das Grundgesetz verstoßen. Allzu lasche Bußgelder dagegen ließen die Impfpflicht leerlaufen. Fachleute leuchten bereits einen mittleren Weg aus. Eine Analyse von Matthias Koch.
Drakon, der Herrscher mit den harten Strafen, war eigentlich ein Modernisierer. Im alten Griechenland ließ er erstmals alle Gesetze öffentlich aushängen: Straftäter sollten vorab genau wissen, was ihnen blüht. Der Gedanke des Rechtsstaats war geboren. Die Berechenbarkeit wuchs, die Willkür wich. Darin immerhin lag ein Fortschritt. Die drakonischen Strafen allerdings lassen bis heute Menschen aller Kulturen schaudern. Schon mittlere Verfehlungen konnten die Hinrichtung bedeuten. Sanftheit, argumentierte Drakon gegenüber Kritikern, gefährde die Autorität des Rechts. Heute, zweieinhalbtausend Jahre später, in der Debatte über Sanktionen für Impfverweigerer, kehren die Europäer zu der von Drakon aufgeworfenen Grundsatzfrage zurück: Wie streng darf, wie streng muss die Strafe sein? Aktivierungsmail verschickt Vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Newsletter. In Kürze erhalten Sie einen Aktivierungslink per E-Mail von uns. Die Newsletter-Anmeldung hat leider nicht geklappt. Bitte versuchen Sie es noch einmal und laden Sie die Seite im Zweifel neu. Einer Mehrheit der Deutschen erscheint die gesamte Corona-Politik von Bund und Ländern zu lasch. Wie aber sollen Impfverweigerer künftig bestraft werden? Bislang kommen, wenn an dieser Stelle präzise nachgefragt wird, auch Leute ins Schleudern, die eben noch vollmundig gefordert haben, es sei Zeit, endlich neue Saiten aufzuziehen. Auch in Österreich, das als erstes EU‑Land zum 1. Februar 2022 eine allgemeine Impfpflicht plant, gibt es auf diese zentrale Frage noch keine klare Antwort. „Die Frage der Sanktionen“, schwant der „ Wiener Zeitung “, werde noch „zum Drahtseilakt“. Zwar geistern schon erste Bußgeldsummen durch Österreichs Medien, von Beträgen „bis zu 3600 Euro“ war jüngst im Newsportal „ oe24 ″ die Rede. Doch einen offiziellen Gesetzentwurf gibt es noch nicht. Fachleute aus Ministerien und Hochschulen brüten schon über der Frage, wie es bei hartnäckigen Verweigerern weitergeht, die eine Buße zahlen und damit das Thema für erledigt erklären wollen. „Bei mehrfachen Vergehen könnte die Sache auch strafrechtlich relevant werden“, sagte Maria Kletecka, Mitglied der österreichischen Bioethikkommission, den „ Vorarlberger Nachrichten “. In Deutschland gehen unter juristischen Vordenkern die Debatten inzwischen in die gleiche Richtung. Anfängliche Bedenken, eine Impfplicht werde sich rechtlich überhaupt nicht durchsetzen lassen, scheinen sich in der Fachdebatte von Tag zu Tag stärker zu zerstreuen. „Dass das Grundgesetz eine Impfpflicht nicht zulasse, ist ein weitverbreiteter Irrtum“, sagt Gunnar Duttge, Strafrechtsprofessor und Leiter der Abteilung für Medizin- und Biorecht an der Universität Göttingen, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland. „In Wirklichkeit kann der Staat unter Wahrung des Ordnungsrahmens der Grundrechte sehr viel machen.“ Keineswegs gebe jedenfalls das Grundgesetz Impfverweigerern das Recht, andere Menschen durch uneinsichtiges Verhalten zu gefährden. Die Angst vieler Politiker vor ablehnenden Urteilen aus Karlsruhe sei übertrieben. „Das Menschenbild des Grundgesetzes war nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nie das eines isolierten souveränen Individuums“, sagt Duttge. Stets habe Karlsruhe von der „Gemeinschaftsbezogenheit und Gemeinschaftsgebundenheit“ des Einzelnen gesprochen. Der juristische Maßstab bleibe – in welcher Lage auch immer – die Frage der Verhältnismäßigkeit, sagt Duttge: „Der Staat darf sukzessive eskalieren, um Leib und Leben von Menschen zu schützen.

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