Rückschlag für die Betreiber der umstrittenen Ostsee-Pipeline: Das Verfahren zur Anerkennung der Betreiberfirma der Doppelröhren ist vorläufig ausgesetzt.
Rückschlag für die Betreiber der umstrittenen Ostsee-Pipeline: Das Verfahren zur Anerkennung der Betreiberfirma der Doppelröhren ist vorläufig ausgesetzt. Bonn. Schon der Bau war wegen des Widerstands aus den USA schwierig. Schwierig bleibt es auch nach Fertigstellung der Ostsee-Gaspipeline Nord Stream 2: Nun hat die Bundesnetzagentur ein Zertifizierungsverfahren vorerst ausgesetzt. Ohne grünes Licht von der Bonner Behörde ist der Gastransport durch den 1230 Kilometer langen Doppelstrang von Russland durch die Ostsee nach Deutschland unzulässig. Hintergrund des Verfahrens ist die EU-Gasrichtlinie, die eine Trennung von Betrieb der Leitung und Vertrieb des Gases vorschreibt. Einziger Anteilseigner der Nord Stream 2 AG ist formal der russische Gaskonzern Gazprom. Die Nord Stream 2 AG mit Sitz im schweizerischen Zug hatte bei der Bundesnetzagentur die Zertifizierung als unabhängige Betreiberin beantragt. „Die Bundesnetzagentur ist nach eingehender Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Zertifizierung eines Betreibers der Leitung Nord Stream 2 nur dann in Betracht kommt, wenn der Betreiber in einer Rechtsform nach deutschem Recht organisiert ist“, teilte die Behörde nun mit. Dem will das Unternehmen mit der Gründung einer Tochterfirma mit Sitz in Deutschland entsprechen. „Unser Unternehmen will mit diesem Schritt die Einhaltung von geltendem Recht und Richtlinien gewährleisten“, hieß es am Dienstag. Laut Behörde soll die Tochterfirma Eigentümerin des deutschen Teilstücks der Pipeline werden und dieses betreiben. Sie müsse als neue Antragstellerin entsprechende Unterlagen einreichen, bevor das Zertifizierungsverfahren weitergehen kann. Die Frist für das Verfahren läuft im Januar ab.