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Neue Corona-Vorgaben: 2G im Einzelhandel und Böllerverbot

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Weniger Teilnehmer bei Großveranstaltungen, weitgehende 2G-Regeln beim Einkaufen, Beschränkungen für Ungeimpfte: Um die dramatische Pandemielage in den Griff zu bekommen, legen Bund und Länder deutlich nach. Davon wird auch Silvester betroffen sein.
Weniger Teilnehmer bei Großveranstaltungen, weitgehende 2G-Regeln beim Einkaufen, Beschränkungen für Ungeimpfte: Um die dramatische Pandemielage in den Griff zu bekommen, legen Bund und Länder deutlich nach. Davon wird auch Silvester betroffen sein. Berlin. Zum Brechen der vierten Corona-Welle in Deutschland haben sich Bund und Länder auf bundesweit deutlich schärfere Vorgaben und Einschränkungen geeinigt. Diese reichen von erheblichen Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte und Nicht-Genesene bis hin zu 2G-Regelungen für den Besuch von Restaurants, Kinos, Theatern und anderen Freizeiteinrichtungen. Zusätzlich kann sogar ein aktueller Test – also 2G plus – vorgeschrieben werden. – 2G beim Shoppen: Dort, wo es noch nicht gilt, wird der Zutritt zu Geschäften auf Geimpfte und Genesene beschränkt, unabhängig davon, wie hoch die Inzidenz ist. Ausgenommen sind Läden des täglichen Bedarfs, also etwa Supermärkte. – 2G in Kino, Theater, Restaurant: Zugang zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen und auch zu Restaurants soll es nur noch für Geimpfte und Genesene geben – ebenfalls inzidenzunabhängig. Ausnahmen etwa für Kinder sind möglich. Zusätzlich können auch noch Tests vorgeschrieben werden (2G plus). – Grossveranstaltungen und Fussball: Flächendeckende „Geisterspiele“ sind nicht geplant, aber deutlich weniger Zuschauer: Auslastung von Stadien maximal 50 Prozent, höchstens 15 000 Zuschauer; in geschlossenen Räumen ebenfalls maximal 50 Prozent Auslastung und nicht mehr als 5000 Zuschauer – Zugang jeweils nur geimpft oder genesen (2G) und mit Maske.

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