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Corona-Impfpflicht: Lauterbach widerspricht Söder – „Müssen unsere eigenen Gesetze ernst nehmen“

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Bayern wird die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht nicht wie geplant umsetzten. Dafür hagelt es massiv Kritik.
Bayern wird die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht nicht wie geplant umsetzten. Dafür hagelt es massiv Kritik. +++ 18.40 Uhr: Neben Kanzler Olaf Scholz hat auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach Kritik an Bayerns angekündigter Aussetzung der Impfpflicht in der Pflege geübt. Lauterbach mahnte den bayrischen Ministerpräsidenten Markus Söder zur Einhaltung des Gesetzes. „Es ist eine schwierige Aufgabe, wenn man einen Ministerpräsidenten davon überzeugen muss, das Gesetz anzuwenden, was er selbst beschlossen hat“, äußerte sich der SPD-Politiker vor Beginn eines Treffens der europäischen Außen- und Gesundheitsminister in Lyon. Politiker:innen seien dazu aufgefordert, „unsere eigenen Gesetze sehr ernst zu nehmen“, ergänzte Lauterbach. „Wir verlangen das gleiche ja auch vom Bürger.“ Zugleich zeigte sich der Gesundheitsminister zuversichtlich, dass Söder seine Ablehnung gegenüber der einrichtungsbezogenen Impfpflicht noch einmal überdenken werde. In erster Linie sei die Impfpflicht „eine lebensnotwendige Maßnahme, um die Schwächsten und die Ältesten vor dem Corona-Tod zu bewahren“, betonte er. Lauterbach zufolge müsse man in Hinblick auf eine mögliche Corona-Welle im Herbst großen Wert darauf legen, „dass insbesondere diejenigen, die mit den Patienten arbeiten, geimpft sind.“ Personalengpässe befürchte der Minister nicht. +++ 15.15 Uhr: Auch von Olaf Scholz hagelt es Kritik an den Plänen von Markus Söder. Der Bundeskanzler hat sich in der Auseinandersetzung um die Impfpflicht für Pflegekräfte gegen den bayerischen Ministerpräsidenten gestellt. „Wir gehen davon aus, dass Gesetze eingehalten werden. Das ist einer der Vorzüge des deutschen Rechtssystems“, ließ Scholz den stellvertretenden Regierungssprecher Wolfgang Büchner am Mittwoch in Berlin erklären. Zugleich blieb weiter offen, wie die zahlreichen Detailfragen bei der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gelöst werden sollen. Das Bundesgesundheitsministerium verwies abermals auf den Ermessensspielraum der Länder und örtlichen Behörden. Vize-Regierungssprecher Büchner sagte weiter, es gebe eine gültige gesetzliche Regelung, die vom Bundestag und Bundesrat beschlossen worden sei und die zum 16. März wirksam werde. Zu diesem Stichtag müssen Beschäftigte unter anderem in Pflegeheimen, Kliniken und Behinderteneinrichtungen nachweisen, dass sie vollständig gegen das Coronavirus geimpft sind. Es seien im Übrigen die Länder gewesen, die den Bund gebeten hätten, eine einrichtungsbezogene Impfpflicht umzusetzen, um besonders gefährdete Menschen in Einrichtungen und Krankenhäusern besser zu schützen, erklärte Büchner.

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