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Razzia im war unzulässig

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Kurz vor der Bundestagswahl durchsuchten Ermittler das Justizministerium wegen des Verdachts der Strafvereitelung. Nach Ansicht des Landgerichts Osnabrück ist das weder zulässig noch erforderlich gewesen.
Kurz vor der Bundestagswahl durchsuchten Ermittler das Justizministerium wegen des Verdachts der Strafvereitelung. Nach Ansicht des Landgerichts Osnabrück ist das weder zulässig noch erforderlich gewesen. Das Landgericht Osnabrück hat einen umstrittenen Beschluss zur Durchsuchung des Bundesjustizministeriums im Zusammenhang mit Geldwäsche-Ermittlungen nachträglich aufgehoben. Anfang September 2021 waren kurz vor der Bundestagswahl Diensträume und Archive des Ministeriums in Berlin durchsucht worden. Allerdings waren die Voraussetzungen dafür nicht gegeben, wie das Landgericht mit Verweis auf einen Beschluss mitteilte. Die Durchsuchungen im Justizministerium, das damals unter der Leitung der heutigen Verteidigungsministerin Christine Lambrecht stand, sowie am selben Tag im Finanzministerium unter der Leitung des heutigen Bundeskanzlers Olaf Scholz (beide SPD) hatten kurz vor der Wahl für viel Aufsehen gesorgt.

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