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Extremismus: Viel Zustimmung für Urteil zu AfD-Beobachtung

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Das Kölner Verwaltungsgericht hat dem Verfassungsschutz Recht gegeben: Der Inlandsgeheimdienst darf künftig voraussichtlich die AfD als Ganzes überwachen.
Berlin (dpa) – Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln über eine Einstufung der AfD als sogenannter Verdachtsfall ist vom Zentralrat der Juden in Deutschland, der Gewerkschaft der Polizei und Politikern anderer Parteien begrüßt worden. AfD-Spitzenvertreter hielten sich am Mittwoch mit Reaktionen eher zurück. Parteichef Tino Chrupalla sagte der Deutschen Presse-Agentur auf Nachfrage, man müsse nun die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, um das weitere Vorgehen erörtern zu können. „Wir lassen uns durch das Urteil in unserer Oppositionspolitik nicht beeindrucken.“ Das Gericht hatte am Dienstag entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD als Verdachtsfall einstufen und beobachten darf. Die Partei hatte versucht, das zu verhindern. Eine solche Einstufung ermöglicht dem Verfassungsschutz unter bestimmten Voraussetzungen die Überwachung von Kommunikation sowie den Einsatz von V-Leuten und anderen nachrichtendienstlichen Mitteln. Es ist aber noch nicht rechtskräftig – Berufung ist möglich. Chrupalla hatte gesagt, die AfD werde auf der Grundlage der schriftlichen Urteilsbegründung entscheiden, ob sie weitere Rechtsmittel einlegen werde. Schuster: AfD ist Wolf im Schafspelz „Mit der Einstufung als Verdachtsfall wird das wahre Gesicht der AfD, das vielfach Züge einer rechtsextremen Fratze trägt, endgültig sichtbar werden“, erklärte Zentralratspräsident Josef Schuster am Mittwoch.

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