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Energiekrise: Wie Sie von dem dritten Entlastungspaket profitieren

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Viel Geld, viele Maßnahmen: Das dritte Entlastungspaket ist vielseitig. Ein Überblick, welche Gruppen von welchen Hilfen am meisten profitieren.
Viel Geld, viele Maßnahmen: Das dritte Entlastungspaket ist beschlossen. Und es ist kompliziert. Wir zeigen, welche Gruppen von welchen Hilfen profitieren.
Mit großen Worten kündigte die Ampel-Koalition am Sonntag ihr Entlastungspaket an. 65 Milliarden Euro stellt der Bund zur Verfügung, um mit verschiedenen Maßnahmen die Folgen der Energiekrise aufzufangen.
„Wuchtig“, nennt das FDP-Chef Christian Lindner, als „ganz schön komplex“ betitelt es SPD-Chefin Saskia Esken. Dieser Eindruck dürfte auch bei den Millionen Verbrauchern und Verbraucherinnen zurückbleiben. Wie profitieren denn nun die einzelnen Gruppen ganz konkret vom Entlastungspaket? t-online schlüsselt die Maßnahmen für vier Gruppen auf: Arbeitnehmer, Rentner, Studierende und Sozialleistungsempfänger.
Arbeitnehmer profitieren von mehreren Maßnahmen:
Bei der Entlastung der Arbeitnehmer setzt die Ampel zu einem großen Stück auch auf die Arbeitgeber. So gibt es etwa die Möglichkeit, dass die Arbeitgeber einen Inflationsbonus an ihre Mitarbeiter auszahlen. Dieser kann maximal 3.000 Euro betragen und bleibt steuerfrei.
Das bedeutet: Entschließt sich Ihr Arbeitgeber, Ihnen in den kommenden Monaten einen Inflationsbonus zu zahlen, erhalten Sie die vereinbarte Summe zusätzlich zu Ihrem Nettoeinkommen. Das könnte je nach Summe eine ordentliche Entlastung für Arbeitnehmer sein.
Der Hintergrund der Maßnahme ist wohl auch die Sorge vor einer Lohn-Preis-Spirale. Aufgrund der hohen Inflation könnten immer mehr Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ein höheres Gehalt fordern. Dadurch könnten die Unternehmen wiederum zu Preiserhöhungen gezwungen sein. Worauf die Arbeitnehmer erneut einen Inflationsausgleich fordern könnten.
Mit Einmalzahlungen könnten Unternehmer ihre Angestellten auch ohne Lohnerhöhung entlasten. Das Problem ist nur: Die Bundesregierung fordert die Arbeitgeber zwar auf, ihren Mitarbeitern einen Bonus zu zahlen. Einen Anspruch darauf gibt es aber nicht.
Eine weitere Entlastung, von der Arbeitnehmer profitieren, ist die Deckelung des Strompreises für den Grundbedarf. Laut dem Papier zum Entlastungspaket sollen Privathaushalte eine Basismenge an Strom zu vergünstigten Preisen gutgeschrieben bekommen. Für die Strommenge oberhalb des Grundbedarfs müssen Haushalte die regulären Strommarktpreise zahlen.
Das soll Entlastung bei den Haushalten bringen und zugleich die Verbraucher animieren, Strom zu sparen. Finanziert werden soll das über eine Abgabe der Energiekonzerne, die eine Umlage auf übermäßige Gewinne zahlen müssen.
„Energieunternehmen, die zum Beispiel Erneuerbaren-, Kohle- oder Atomstrom produzieren, tun dies zu gleichbleibend geringen Produktionskosten, verdienen aber nach den aktuellen Mechanismen des europäischen Strommarkts irrsinnig viel Geld damit.“
Am europäischen Strommarkt gilt das sogenannte Merit-Order-Prinzip. Das bedeutet, dass der Strompreis durch die teuerste Form der Stromproduktion bestimmt wird, derzeit also durch Gaskraftwerke. Das bedeutet: Ein Unternehmen, das über Atomenergie oder erneuerbare Energien Strom günstiger produzieren kann, darf den Strom dennoch zum teuersten Preis am Markt verkaufen.
Da aktuell durch die hohe Stromnachfrage viel Strom aus Gaskraftwerken kommt, treibt dies den Strompreis in immer neue Höhen – und die Anbieter von Kohle- und Atomstrom sowie grünem Strom machen übermäßige Gewinne. Die will die Bundesregierung nun über eine Umlage „abschöpfen“ – den Begriff der Übergewinnsteuer vermeiden aber die Politiker in der Koalition konsequent.
Das Prinzip klingt erst einmal gut: Der Grundbedarf an Strom soll zu günstigen Konditionen für alle Privathaushalte gedeckt sein. Doch es bleiben viele Fragen offen. Ab wann gilt die Preisgrenze? Was definiert die Ampel als Grundbedarf? Und wie genau möchte die Regierung die „Zusatzgewinne“ auf die Strompreise umlegen?
„Die Bundesregierung bleibt bei der wichtigsten Herausforderung, der Begrenzung von Strom- und Gaspreisen, eine Lösung schuldig.

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