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NSU: Beate Zschäpe erwägt Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

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Beate Zschäpe ist nach ihrer Verurteilung mit einer Verfassungsbeschwerde gescheitert. Ihr Anwalt hält die Entscheidung aus Karlsruhe für »nicht sonderlich überzeugend« – und will einen weiteren Schritt prüfen.
Weil Beate Zschäpe sich in ihren Grundrechten verletzt sah, hatte sich die verurteilte NSU-Terroristin an das Bundesverfassungsgericht gewandt. Doch die Verfassungsbeschwerde der heute 47-Jährigen hat keinen Erfolg: Die zweite Kammer des zweiten Senats gab an diesem Montag bekannt, dass ihre Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen wurde. Dass der Bundesgerichtshof (BGH) Zschäpes Grundrechte verletzt habe, sei weder dargelegt worden noch aus sich heraus ersichtlich. Damit bleibt das Urteil, wie es ist.
Das Oberlandesgericht München verurteilte Zschäpe im Juli 2018 nach mehr als fünf Jahren Prozess wegen Mitgliedschaft in der rechtsterroristischen Vereinigung »Nationalsozialistischer Untergrund« (NSU) und als Mittäterin an zehn Morden, zwei Sprengstoffanschlägen und 15 Raubüberfällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere ihrer Schuld fest. Der BGH verwarf Zschäpes Revision im August 2021, wodurch das Urteil rechtskräftig wurde. Im September 2021 beschwerte sich Zschäpe beim Bundesverfassungsgericht. Ein Jahr später haben die Karlsruher Richterinnen und Richter es jetzt abgelehnt, über ihre Beschwerde zu entscheiden  .
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sei »nicht sonderlich überzeugend«, sagte Zschäpes Anwalt Mathias Grasel dem SPIEGEL. Gemeinsam mit ihren weiteren Anwälten, Andreas Lickleder und Wolfgang Heer, werde er nun prüfen, ob eine Beschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte »sinnvoll und Erfolg versprechend« sei.

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