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Bundesverfassungsgericht erlaubt Beteiligung am Corona-Aufbaufonds der EU

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Mit mehreren Hundert Milliarden Euro aus gemeinsamen Schulden will die EU nach der Pandemie durchstarten. Kritiker haben in Deutschland das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet. Die Richter sind nun zu einem Urteil gekommen.
Deutschland darf sich nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts am milliardenschweren Corona-Aufbaufonds der EU beteiligen. Der Zweite Senat des höchsten deutschen Gerichts wies am Dienstag in Karlsruhe zwei Verfassungsbeschwerden gegen jenes Gesetz zurück, mit dem der Bundestag im vergangenen Jahr einer deutschen Beteiligung zustimmte.
Das Aufbauprogramm mit dem Namen „Next Generation EU“ soll den EU-Staaten helfen, nach der Pandemie wieder auf die Beine zu kommen. Dafür macht die EU-Kommission erstmals im großen Stil Schulden. Es geht um ein Volumen von 750 Milliarden Euro zu Preisen von 2018. Berücksichtigt man die Inflation, sind das inzwischen mehr als 800 Milliarden Euro. Einen Teil des Geldes bekommen die Länder als Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen, den Rest als Darlehen.

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