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Russland-Vorwürfe gegen FPÖ könnten Rechnungshof aktivieren

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Der „profil“-Bericht über den Vorwurf angeblicher Geldflüsse aus Russland an die FPÖ könnte nun den Rechnungshof (RH) aktiv werden lassen.
Wien. Der „profil“-Bericht über den Vorwurf angeblicher Geldflüsse aus Russland an die FPÖ könnte nun den Rechnungshof (RH) aktiv werden lassen. Geld aus dem Ausland anzunehmen ist Parteien in Österreich nämlich verboten, und mit der jüngsten Novelle des Parteiengesetzes darf der RH sich nun bei „begründetem Verdacht“ einschalten. Derzeit analysiere man, ob ein solcher besteht, hieß es am Samstag. ÖVP und SPÖ hatten das zuvor gefordert. Die FPÖ wies alle Vorwürfe zurück.
Rechnungshof-Sprecher Christian Neuwirth informierte am Samstag via Twitter. „Der Rechnungshof analysiert seit dem Bekanntwerden von Medienberichten zur FPÖ gestern, ob diese einen ‚begründeten Verdacht‘ nach der neuen Kompetenz im Parteiengesetz – § 10 (5) – darstellen. Sollte er zu diesem Schluss kommen, wird er entsprechende Schritte einleiten“, teilte er mit.
Noch gibt es keine Judikatur dazu, was den „begründeten Verdacht“ eines Verstoßes gegen die Bestimmungen zur Parteienfinanzierung ausmacht, ob dazu also Medienberichte ausreichen oder es Ermittlungen etwa der Staatsanwaltschaft oder anderer Behörden dazu benötigt. Sollte der RH diesen erfüllt sehen, die FPÖ aber nicht, könnte die Sache letztlich zur Klärung vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) landen.

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