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Dachte die Polizei will nur spielen Haftstrafe für Halloween-Rädelsführer

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Im großen Schwurgerichtssaal des Linzer Landesgerichts, fand am Donnerstag die erste von vorerst sieben Verhandlungen, gegen die führenden Krawallmacher der Halloween-Ausschreitungen vom 31. Oktober 2022 in Linz statt.
LINZ. Ein 22-jähriger Syrer, der als einer der Rädelsführer der Gewaltorgie galt, wurde dabei zu eineinhalb Jahren Haft – sechs Monate davon unbedingt – wegen schwerer gemeinschaftlicher Gewalt verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann die Menge immer wieder dazu angestachelt hat, Böller und Steine auf die Polizei zu werfen und auch dies auch selbst getan hat. Der Richter nannte als Begründung für die unbedingte Haftstrafe, insbesondere den hohen „sozialen Störwert der Aktion“. Das Urteil solle zudem eine Abschreckende und generalpräventive Wirkung haben. Damit dürfte auch ein Richtwert für die noch folgenden Prozesse abgesteckt worden sein. Der Rechtsstaat lässt möchte sich offensichtlich in dieser Causa nicht auf der Nase herumtanzen lassen, das machte auch die durchwegs strenge Verhandlungsführung des Richters deutlich.
Es sei bemerkenswert was sich da abgespielt hat, und fast schon ein Wunder, dass nicht mehr passiert ist, machte der Staatsanwalt in seinem Eröffnungsplädoyer, den ernst der Tat klar. Der Richter sprach von Bildern die man bis dahin nur aus dem nahen Osten kannte. Die Verhandlung war dann vor allem von zahlreichen Widersprüchen des Angeklagten geprägt, der in seinen Ausführungen immer wieder von seinen ursprünglichen Aussagen bei Polizei und Haftrichter abwich und teils abstruse Begründungen für seine Tatbeteiligung lieferte.

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