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Gericht-Soforthilfen: Gericht hebt fehlerhafte Bescheide auf

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Im Streit um Rückforderungen von Corona-Soforthilfen hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht am Freitag fehlerhafte Bescheide aufgehoben.
Im Streit um Rückforderungen von Corona-Soforthilfen hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht am Freitag fehlerhafte Bescheide aufgehoben. Damit schloss sich das OVG der Sicht der Verwaltungsgerichte aus der Vorinstanz an. Das Land kann aber nach Hinweisen des Gerichts die Schlussbescheide neu festsetzen und so überzahlte Beträge zurückfordern. Das Gericht ließ keine Revision zu. Dagegen ist Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig möglich.
Die Kläger, darunter ein Steuerberater, eine Inhaberin eines Kosmetikstudios und der Betreiber eines Schnellrestaurants, hatten im Frühjahr 9000 Euro Soforthilfen als Selbständige oder Unternehmer bekommen. Mit Hilfsprogrammen von Bund und Land sollte ein Zusammenbruch der Wirtschaft im ersten Lockdown verhindert werden.
Nach drei Monaten verschickte das Land Schlussbescheide und forderte rund 7000 Euro zurück. Laut OVG waren dabei wegen des Zeitdrucks Formulierungsfehler passiert, die bei den Empfängern zu nachvollziehbaren falschen Erwartungen geführt hatten. So war unklar, ob mit den Hilfen ausgefallener Umsatz, Zahlungsprobleme oder Unterhalt ersetzt werden sollte.

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