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Urteil: Rückforderung von Corona-Soforthilfen durch NRW rechtswidrig

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Das Bundesland bewilligte im Frühjahr 2020 über das Förderprogramm „NRW-Soforthilfe 2020“ in großer Zahl pauschale Zuwendungen in Höhe von 9000 Euro an in Not geratene Betriebe, darunter auch an die drei Kläger. Erst später wurde geprüft, ob die Eigenmittel der Unternehmen ohne die Zuwendung tatsächlich nicht für die Deckung der Zahlungsverpflichtungen ausgereicht hätten.

Die Soforthilfen setzte das Land durch Schlussbescheide entsprechend niedriger als ursprünglich bewilligt fest und forderte Teilbeträge zurück. Begründet wurde dies damit, dass die Auszahlungen nur vorläufig erfolgt seien.

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