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Zehn Jahre nach dem EU-weiten Teilverbot von drei bienenschädlichen Insektiziden mahnen Experten mehr Anstrengungen für eine umweltfreundlichere Landwirtschaft an.
„Es gibt eine Liste von dringlichen Wünschen“, sagte der Berliner Neurobiologe und Bienenforscher Randolf Menzel der Deutschen Presse-Agentur. Grundsätzlich sollte jedes Insektizid nur bei einem akuten Schädlingsbefall eingesetzt werden – und nicht vorbeugend etwa mit dem Beizen der Samen, forderte der emeritierte Professor der Freien Universität Berlin.
Viele synthetische Pestizide vernichten auf dem Acker nicht nur unerwünschte Insekten oder Krankheitserreger, sondern nützliche oder zumindest unschädliche Organismen gleich mit. Neonikotinoide sind synthetisch hergestellte Insektizide, die dem Umweltbundesamt (Uba) zufolge die Weiterleitung von Nervenreizen stören. Sie wurden demnach verbreitet unter anderem als Beizmittel für Saatgut eingesetzt, um dieses vor dem Befall mit Schadinsekten zu schützen, können aber auch als Granulat in Böden ausgestreut werden.
Insektizide dürfen nicht mehr auf Äckern angewendet werden
Die EU-Staaten hatten am 29. April 2013 den Weg frei gemacht für ein teilweises Verbot der Neonikotinoide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam. Die Auflagen wurden 2018 nochmals verschärft. Seitdem dürfen diese Insektizide – wenn überhaupt – nur in Gewächshäusern, aber nicht mehr auf Äckern angewendet werden.