Das geplante „Selbstbestimmungsgesetz“ zur leichteren Änderung des Geschlechtseintrags und Vornamens gehört zu den gesellschaftspolitischen Projekten der Ampel. Nun ist ein Gesetzentwurf fertig und mehr Details werden bekannt.
Männer sollen im Verteidigungsfall nicht durch Änderung ihres Geschlechtseintrags einer möglichen Einberufung entgehen können. Das sieht eine Sonderregelung im geplanten Selbstbestimmungsgesetz der Ampel vor. Bundesjustiz- und Familienministerium haben für das Vorhaben einen fertigen Entwurf in die regierungsinterne Abstimmung gegeben. Er liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Enthalten sind darin auch weitere Sonderregelungen und Klarstellungen etwa mit Bezug auf Sport, Wettkämpfe, Umkleideräume, den Strafvollzug oder Quotenregelungen in Unternehmen.
Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann (Grüne), sagte der dpa, man sei einen entscheidenden Schritt weiter. „Damit ergreift erstmals eine Bundesregierung aktiv die Initiative, das diskriminierende Transsexuellengesetz nach über 40 Jahren zu ersetzen.“ Nach dem Kabinett muss das Gesetz auch noch durch Bundestag und Bundesrat. Wann es in Kraft treten kann, ist damit noch unklar.
Die Ampel-Parteien hatten das Vorhaben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Jeder Mensch in Deutschland soll den Plänen zufolge künftig sein Geschlecht und seinen Vornamen selbst festlegen und in einem einfachen Verfahren beim Standesamt ändern können. Das Gesetz richtet sich laut Familien- und Justizministerium an transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen.
„Trans“ umfasst den Angaben zufolge Personen, die sich nicht oder nicht nur mit dem Geschlecht identifizieren, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde.
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Deutschland — in German Neue Details – Das steht im geplanten Selbstbestimmungsgesetz