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Wegen Fehler bei Zwangsversteigerung: Familie soll Haus abreißen

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Wegen eines Fehlers bei einer Zwangsversteigerung im Jahr 2010 soll eine Familie aus Rangsdorf in Brandenburg ihr Haus abreißen lassen und das Grundstück räumen. Wie das brandenburgische Justizministerium in Potsdam am Donnerstag mitteilte, entschied das Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel, dass der frühere Eigentümer sein Grundstück wegen des Fehlers nicht verloren habe. 

Er war nicht ordnungsgemäß über die drohende Zwangsversteigerung informiert worden.

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