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Am Wiener Handelsgericht sind am Dienstagabend die Klagen gegen die NGO SOS Balkanroute und deren Gründer Petar Rosandić abgewiesen worden. Es ging um das Wort „Guantanamo“, das meist für das berühmte Gefangenenlager in Kuba steht. Die NGO hatte einen Teil eines bosnischen Flüchtlingslagers so bezeichnet.
Geklagt hatte das Internationale Zentrum für Migrationspolitik (ICMPD) in Wien, das den Bau errichtet hatte. Deren Anwältin kündigte nun auch bereits an, gegen das Urteil berufen zu wollen. „Ich sehe die Grenze nicht als überschritten an, ich gehe davon aus, dass das durchaus von der EMRK gedeckt ist“, argumentierte hingegen Richter Andreas Pablik. Damit bezog er sich auf die Europäische Menschenrechtskonvention.
„Umso mehr der Verdacht besteht, dass etwas schiefläuft, umso mehr braucht es NGOs oder auch staatliche Stellen.