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Vom neuen Chancen-Aufenthaltsrecht haben in den ersten Monaten nach seiner Einführung auch rund 1200 Ausländer profitiert, die wegen ungeklärter Identität geduldet in Deutschland gelebt hatten. Wie die Bundesregierung auf eine schriftliche Frage des Abgeordneten Alexander Throm (CDU) mitteilte, waren zum Stichtag 30. Juni im Ausländerzentralregister insgesamt 17.788 Menschen erfasst, denen das zum Jahreswechsel eingeführte Chancen-Aufenthaltsrecht erteilt wurde. Unter ihnen waren den Angaben zufolge 1277 Menschen, die vorher mit einer „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“ registriert waren. Das entspricht einem Anteil von rund sieben Prozent.
Geduldete sind Menschen, die zwar ausreisepflichtig sind, aber aus bestimmten Gründen nicht abgeschoben werden können. Das kann etwa daran liegen, dass sie keine Ausweisdokumente haben, krank sind oder ein minderjähriges Kind haben, das eine Aufenthaltserlaubnis besitzt. Die Duldung ist immer befristet.
Das Gesetz zum Chancen-Aufenthaltsrecht trat am 31. Dezember 2022 in Kraft. Es betrifft Menschen, die sich zum Stichtag 1. Oktober 2022 mindestens fünf Jahre geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufgehalten haben.