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Impfschaden-Prozess: Gericht fordert Gutachten ein

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Eine Frau erkrankt nach einer Corona-Impfung schwer. Vom Hersteller verlangt sie hohen Schadenersatz. Ein Gericht will nun prüfen, ob der Hersteller richtig über die Impfung informiert hat.
Eine Frau erkrankt nach einer Corona-Impfung schwer. Vom Hersteller verlangt sie hohen Schadenersatz. Ein Gericht will nun prüfen, ob der Hersteller richtig über die Impfung informiert hat.
Bamberg – Im Prozess um einen mutmaßlichen Corona-Impfschaden hat das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg Zweifel daran erkennen lassen, ob der Hersteller Astrazeneca ausreichend über Nebenwirkungen informiert hat. Der Zivilprozess gehört zu den ersten gegen einen Corona-Impfstoffhersteller in Deutschland. Der Senat gehe derzeit davon aus, dass die Klägerin nicht mit dem Impfstoff von Astrazeneca geimpft worden wäre, wenn das Risiko einer Darmvenenthrombose in der Fachinformation des Herstellers dargestellt gewesen wäre, teilte das Gericht am Montag mit. Das Gericht möchte nun zunächst ein Gutachten einholen. Mit diesem soll die Frage geklärt werden, „ob eine Darstellung in der Fachinformation nach dem damaligen wissenschaftlichen Stand geboten war.“
Eine 33 Jahre alte Frau aus Oberfranken klagt gegen den Hersteller auf Schadenersatz. Sie hatte sich im März 2021 mit dem Covid-19-Vakzin Vaxzevria des britisch-schwedischen Unternehmens impfen lassen und danach eine sogenannte Darmvenenthrombose erlitten. Sie kam in ein Koma und letztlich musste ihr ein Teil des Darms entfernt werden.

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