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Justizministerium erhebt Disziplinarklage gegen Jens Maier

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Das Sächsische Justizministerium hat eine Disziplinarklage gegen den früheren AfD-Bundestagsabgeordneten und Ex-Richter Jens Maier eingeleitet. Maier wehrt sich gegen die Versetzung in den Ruhestand.
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MDR SACHSEN

Stand: 16. August 2023, 17:46 Uhr
Der Fall Maier hat ein weiteres juristisches Nachspiel. Das sächsische Justizministerium hat vor dem Richterdienstgericht in Leipzig Disziplinarklage gegen den früheren AfD-Bundestagsabgeordneten erhoben. Parallel wird im Oktober der BGH über das Revisionsverfahren entscheiden. Maier wehrt sich gegen die Versetzung in den Ruhestand.
Bereits Ende Juli hat das Sächsische Justizministerium die Disziplinarklage gegen Jens Maier zum Dienstgericht für Richter beim zuständigen Landgericht Leipzig erhoben. Heute wurde dazu offiziell informiert. Maier wird die schuldhafte Verletzung von Dienstpflichten in seinem früheren Richteramt beim Landgericht Dresden vorgeworfen. 2017 war Maier für die AfD bis zu seiner Abwahl 2021 in den Bundestag eingezogen.
Landgericht leitete Disziplinarverfahren im März ein
Grundlage für den juristischen Schritt sind die Ermittlungen des Landgerichtes Dresden, das bereits Mitte März ein Disziplinarverfahren eröffnet hatte.  „Ich habe immer gesagt, dass wir alle rechtlich zulässigen Möglichkeiten ausschöpfen, um die sächsische Justiz vor Verfassungsfeinden in den eigenen Reihen zu schützen“, sagte heute Justizministerin Katja Meier (Grüne), die zugleich betonte, dass nicht das Ministerium entscheide, sondern Richter über Richter urteilen. Der sächsische Verfassungsschutz stuft Maier seit 2020 als rechtsextrem ein.
Mi 01.03.2023 14:06Uhr
29:31 min

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Rechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK
Das Landgericht war bei seinen Ermittlungen zu dem Schluss gekommen, die Verletzungen seien so schwerwiegend, das Jens Maier nicht nur in den Ruhestand geschickt, sondern aus dem Dienst entfernt werden solle. Darüber muss nun das zuständige Richterdienstgericht in Leipzig befinden. Sollte das Gericht sich dieser Ansicht anschließen, hieße das, der ehemalige AfD-Politiker würde die Ansprüche auf seine Ruhestandsbezüge als Beamter verlieren und würde für die Zeit als Richter deutlich weniger Geld erhalten.
Bundesgerichtshof entscheidet über Ruhestand
Die Frage, ob Maier zu Recht in den Ruhestand versetzt wurde oder gar wieder als Richter arbeiten darf, muss unterdessen der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in einem anderen Verfahren entscheiden.

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