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Trump darf seine Meinung äußern, muss sich aber an die Regeln halten

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Darf Ex-Präsident Donald Trump Beweismittel öffentlich machen, die im Rahmen von Ermittlungen gesammelt wurden? Die Antwort darauf sollte vor Gericht fallen. Sie lautet: Ja. Und nein.
Bei der ersten Anhörung im Verfahren gegen Donald Trump im Zusammenhang mit dem Sturm auf das US-Kapitol haben sich die Anwälte des früheren US-Präsidenten Medien zufolge einen Schlagabtausch mit der Richterin geliefert.
Bei dem Termin in der US-Hauptstadt Washington ging es um die Frage, ob Trump verboten werden soll, bestimmte Beweise, die im Rahmen der strafrechtlichen Ermittlungen gesammelt wurden, öffentlich zu machen. Richterin Tanya Chutkan machte Medien zufolge deutlich, dass der Republikaner zwar das Recht auf freie Meinungsäußerung habe. Dieses sei aber »nicht absolut«.

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