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Unfalflucht nur noch als Ordnungswidrigkeit?: Justizminister Buschmann verteidigt seinen Vorstoß

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Bereits im April hatte Buschmann den Vorstoß in Bezug auf Unfallfluchten ohne Personenschaden gemacht. Nun verteidigte er diesen in einem Interview.
Bereits im April hatte Buschmann den Vorstoß in Bezug auf Unfallfluchten ohne Personenschaden gemacht. Nun verteidigte er diesen in einem Interview.
Heute, 18:24 Uhr
Unfallfluchten ohne Personenschaden sollen nach Vorstellung des Bundesjustizministers Marco Buschmann nur noch als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Der FDP-Politiker verteidigte am Samstag seinen Vorschlag.
Damit könne der Aufwand für Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte reduziert werden, sagte er den Zeitungen der Mediengruppe Bayern. Delikte wie Unfallflucht gelten derzeit als Straftaten, unabhängig davon, ob Menschen verletzt wurden. Zustimmung kam vom Automobilclub ADAC.
„Auch weiter dürfte sich niemand einfach vom Acker machen, sondern es ginge darum, den Schaden und seine Beteiligung auf modernem Weg festzuhalten“, sagte Buschmann. Aktuell werden Unfallbeteiligte, die sich von einem Unfallort entfernen, bevor Polizei oder der Unfallgegner dorthin kommen, mit einer Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Haft bestraft.

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