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Gericht sieht Gefahr genozidaler Handlungen: Was der UN-Entscheid für Israel bedeutet

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Der Internationale Gerichtshof verlangt Schutz der Zivilbevölkerung in Gaza und ausreichende humanitäre Hilfe – aber kein Ende der Kampfhandlungen. Was Experten sagen.
© IMAGO/ANP/IMAGO/Remko de Waal
Der Internationale Gerichtshof verlangt Schutz der Zivilbevölkerung in Gaza und ausreichende humanitäre Hilfe – aber kein Ende der Kampfhandlungen. Was Experten sagen.
Heute, 18:00 Uhr
Auch wenn Israel nicht zur Einstellung der Militäroperationen in Gaza verpflichtet wurde: Der Internationale Strafgerichtshof (IGH) in Den Haag sieht die Gefahr, dass Israel im Gaza-Krieg gegen die Völkermordkonvention verstößt. Damit ist er in weiten Teilen der Argumentation Südafrikas gefolgt und hat Eilmaßnahmen gegen Israel verhängt. Damit soll „irreparabler Schaden“ am palästinensischen Volk verhindert werden.
Ausführlich hat die Vorsitzende des höchsten UN-Gerichts, die US-Amerikanerin Joan Donoghue, die weitgehende Zerstörung des Gazastreifens, die katastrophale Versorgung und die hohe Zahl der getöteten Zivilisten beschrieben. Auch zitierte sie ausführlich die hetzerischen Äußerungen israelischer Minister und des Präsidenten, um darzulegen, warum das Gericht diese Gefahr sieht.
Das Gericht verlangt daher von Israel, sicherzustellen, dass das Töten von Zivilisten möglichst verhindert wird. Außerdem müsse es die humanitäre Lage verbessern. Zudem fordern die Richter, dass Israel das Aufhetzen zum Genozid „verhindert und bestraft“.
Zugleich müsse Israel sicherstellen, dass sich die humanitäre Lage dort verbessert. Außerdem verlangten die Richter, dass Israel das Aufhetzen zum Genozid „verhindert und bestraft“. Und es müsse dafür sorgen, dass Beweise für ein späteres Gerichtsverfahren erhalten blieben.
Das Gericht verzichtete aber auf die Forderung nach einem sofortigen Ende der Kampfhandlungen, die Kläger Südafrika gefordert hatte. Israel muss dem Gericht in einem Monat in einem Bericht darlegen, wie es seinen Anordnungen Folge geleistet hat.
Eilmaßnahmen sind kein Urteil darüber, ob es Verletzungen der Völkermordkonvention gegeben hat. Erst in einem Hauptverfahren, das Jahre dauern wird, muss die Absicht zum Völkermord nachgewiesen werden. Experten rechnen nicht damit, dass Israel im Hauptverfahren nicht verurteilt wird.
Südafrika hatte den Internationalen Gerichtshof in Den Haag (IGH) am 29. Dezember angerufen, weil es Israel vorwirft, gegen seine Verpflichtungen gemäß der Völkermordkonvention zu verstoßen. Der IGH, der im historischen Friedenspalast in Den Haag seinen Sitz hat, spricht bei Konflikten zwischen Staaten Recht.
© AFP/REMKO DE WAAL
Die 15 permanenten Richter sowie die beiden Ad-hoc-Richter, die Südafrika und Israel entsenden durften, haben die meisten Sofortmaßnahmen mit nur einer oder zwei Gegenstimmen verhängt.

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