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Sachsens Innenminister zurückhaltend zu möglichem AfD-Verbotsantrag

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In drei Ländern gilt die AfD als gesichert rechtsextrem. Doch das reicht laut Sachsens Innenminister Armin Schuster nicht, um die Hürden für ein Parteiverbot zu nehmen.
Der Innenminister von Sachsen, Armin Schuster, meldet Zweifel an, ob das über die AfD vorliegende Material für einen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht ausreichen würde. „Solange der Bund und die übrigen 13 Bundesländer noch nicht der Einstufung in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen folgen können, bin ich skeptisch, dass die hohen verfassungsrechtlichen Hürden für ein Verbotsverfahren derzeit genommen werden können“, sagte der CDU-Politiker Schuster der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. Bislang wird die AfD nur in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen als gesichert rechtsextrem eingestuft. 
Schusters Parteifreund, Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst, forderte die Bundesregierung auf, ein Verbot zu prüfen. „Die Möglichkeit eines Scheiterns in Karlsruhe muss mit bedacht werden“, warnte Wüst in der F.A.S. „Erforderlich ist ein Gesamtbild der Partei. Deshalb ist auch und gerade die Bundesregierung mit ihren Sicherheitsbehörden gefragt, sich eine Meinung zu bilden.

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