Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Einstufung der AfD als rechtsextremer Verdachtsfall bestätigt. Jetzt gibt es wieder Forderungen nach einem Verbot.
Münster/Berlin – Urteilsspruch im Streit um die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistischer Verdachtsfall“. Das Oberverwaltungsgericht in Münster bestätigte am Montagvormittag das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts von 2022 und gab dem Verfassungsschutz recht. Die AfD hatte gegen ihre Einstufung geklagt.
Damit darf der Verfassungsschutz nun die gesamte Partei und deren Jugendorganisation „Junge Alternative“ als extremistischen Verdachtsfall einstufen und das auch so kommunizieren. Zudem wird der inzwischen aufgelöste „Flügel“ innerhalb der AfD als „gesichert extremistische Bestrebung“ verortet. Die OLG-Richter machten „ausreichend Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen“ innerhalb der AfD aus.
Das Oberverwaltungsgericht Münster unter Vorsitz von Dr. Gerald Buck (Mitte) hat die Einstufung der AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall bestätigt
Für die AfD bedeutet das Urteil, der Verfassungsschutz darf die Partei auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten. Dazu gehören die Observation, der Einsatz von V-Leuten, also verdeckten Ermittlern, die Überwachung von Aktivitäten im Internet sowie von Telefonen.
Darauf verwies auch Bundesinnenministerin Nancy Faeser (53, SPD) in einer ersten Reaktion. „Unser Rechtsstaat hat Instrumente, die unsere Demokratie vor Bedrohungen von innen schützen“, sagte Faeser. „Genau diese Instrumente werden auch eingesetzt – und sind jetzt erneut von einem unabhängigen Gericht bestätigt worden.
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Deutschland — in German Rechtsextremer Verdachtsfall: Wird die AfD jetzt verboten?