Start Deutschland Deutschland — in German Bundesregierung stellt sich trotz häufiger Jahrhundert-Katastrophen gegen Versicherungspflicht

Bundesregierung stellt sich trotz häufiger Jahrhundert-Katastrophen gegen Versicherungspflicht

140
0
TEILEN

Der Klimawandel erhöht die Häufigkeit von Extremwetter. Trotzdem ist jeder zweite Hausbesitzer in Deutschland nicht gegen Naturgefahren versichert.
Bundesregierung stellt sich trotz häufiger Jahrhundert-Katastrophen gegen Versicherungspflicht
Der Klimawandel erhöht die Häufigkeit von Extremwetterereignissen. Trotzdem ist etwa jeder zweite Hausbesitzer in Deutschland nicht gegen Naturgefahren versichert. Braucht es eine Pflicht?
Berlin – Über eine Versicherungspflicht gegen Elementarschäden diskutiert Deutschland schon seit Jahren. Die jüngste Hochwasser-Katastrophe in Bayern und Baden-Württemberg mit Schäden in Höhe von zwei Milliarden Euro liefert neuen Diskussionsstoff. Die Bundesregierung und die Versicherungsbranche selbst sind weiterhin gegen eine Versicherungspflicht. Eine Angebotspflicht hingegen hält der Gesamtverband der Versicherer (GDV) indes für „akzeptabel“.
Diskussion um Versicherungspflicht: Länder dafür, Bund lehnt ab
Die Länder hatten die Bundesregierung bereits vor einem Jahr aufgefordert, einen Vorschlag für eine bundesgesetzliche Regelung zur Einführung einer Pflichtversicherung vorzulegen. In Bayern springt nun der Staat für die jüngsten Hochwasser-Schäden ein. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) kündigte Hilfen in Millionenhöhe an. „Versicherbare Schäden“ seien aber nur zu 50 Prozent abgedeckt, hieß es. Im stark von Unwetter betroffenen Bundesland ist man nicht überraschend für eine Versicherungspflicht gegen Elementarschäden. Die Bundesregierung hingegen ist weiter gegen eine Versicherungspflicht für Elementarschäden. Über eine entsprechende Beschlussvorlage für die Ministerpräsidentenkonferenz berichtete Politico.
Man wolle „einen Regelungsvorschlag unterbreiten, der den Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern die Wahl lässt, ob sie sich für oder gegen eine Deckung der Schäden aus Elementargefahrenereignissen entscheiden“, zitiert der Spiegel aus dem Papier.

Continue reading...