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Prozess wegen Nazi-Parole: Weitere Anträge gestellt

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Im Prozess gegen den Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke wegen einer Nazi-Parole haben dessen Verteidiger zahlreiche Anträge gestellt. Sie verlangten am Mittwoch vor dem Landgericht Halle, die Teilnehmer des Stammtisches, bei dem der Spruch gefallen war, zu ermitteln und anzuhören. Damit könne bewiesen werden, dass sie sich nicht durch Höcke aufgefordert gefühlt hätten, die Parole zu vervollständigen.

Die Staatsanwaltschaft hat den AfD-Politiker Höcke angeklagt, weil er bei einem AfD-Stammtisch mit rund 350 Teilnehmern im thüringischen Gera im vergangenen Dezember die verbotene Nazi-Parole „Alles für Deutschland“ angestimmt haben soll. Er sprach die ersten beiden Worte und animierte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft durch Gesten das Publikum, den Spruch zu vervollständigen. Die Parole wurde einst von der Sturmabteilung (SA) verwendet, der paramilitärischen Kampforganisation der Nazi-Partei NSDAP. Höcke bezeichnet sich als unschuldig.

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