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Gericht bestätigt Einstufung als gesichert rechtsextremistisch

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Die sächsische AfD wollte sich gegen ihre Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung durch den Verfassungsschutz wehren – und scheitert nun vor Gericht. Auch gegen die öffentliche Bekanntgabe der Einstufung wandte sich der Eilantrag.
Das Verwaltungsgericht Dresden hat den Eilantrag der AfD Sachsen gegen die Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung abgelehnt. Es lägen hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass der Antragsteller Bestrebungen verfolge, die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip gerichtet seien, teilte das Gericht mit. Der Beschluss vom Montag wurde demnach inzwischen der Partei und dem Landesamt für Verfassungsschutz bekanntgegeben.
Das Gericht sieht unter anderem den Verdacht als begründet an, dass die Partei deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuerkennen will.

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