Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland rechtswidrig – werden in den ersten drei Monaten aber nicht geahndet.
Berlin – Abgeordnete aus mehreren Bundestagsfraktionen wollen noch vor der Bundestagswahl eine Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in den ersten drei Monaten erreichen. Die geltende Regelung stelle „eine erhebliche Einschränkung der Selbstbestimmung, der persönlichen Integrität und der körperlichen Autonomie Schwangerer dar und kann ihrer körperlichen und seelischen Gesundheit Schaden zufügen“, heißt es in dem Gesetzentwurf, der der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt.
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„Wir stellen den Antrag zur Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen, weil wir davon ausgehen, dass er noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden kann“, erklärten die Grünen-Abgeordnete Ulle Schauws und Carmen Wegge von der SPD. Der Bundestag kann noch bis zu seiner derzeit für den 23. Februar geplanten Neuwahl Gesetze beschließen.
Wie viele Parlamentarierinnen und Parlamentarier am Ende hinter dem fraktionsübergreifenden Vorstoß stehen, konnten die Organisatoren am Morgen nicht sagen. Der Antrag solle im Laufe des Tages eingereicht werden, die Zahl seiner Unterstützer werde noch anwachsen.
Schwangerschaftsabbrüche sind bisher laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuches rechtswidrig.