Das Bundessozialgericht fällt zwei wegweisende Urteile zu Ansprüchen von Eigenheimbesitzenden im Bürgergeld. Das Jobcenter muss die Kosten einer neuen Heizung tragen.
Stand: 03.12.2024, 06:29 Uhr
Von: Max Schäfer
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Das Bundessozialgericht fällt zwei wegweisende Urteile zu Ansprüchen von Eigenheimbesitzenden im Bürgergeld. Das Jobcenter muss die Kosten einer neuen Heizung tragen.
Kassel – Wer ein Haus besitzt, aber etwa seine Arbeit verliert, dadurch erwerbslos und auf Bürgergeld angewiesen ist, muss das Haus nicht zwangsläufig verkaufen. Betroffene können weiterhin auf Unterstützung des Jobcenters hoffen. Was genau darunter fällt, ist jedoch immer wieder umstritten. Das Bundessozialgericht in Kassel hat nun zwei Urteile gefällt, die richtungsweisend für weitere Konflikte sind. Konkret geht es dabei um den Einbau einer neuen Heizung sowie Einnahmen aus Photovoltaikanlagen.
Bürgergeld-Beziehende können sich demnach eine neue Heizung einbauen lassen und diese mieten, wenn die frühere nicht mehr funktioniert. Das Jobcenter muss demnach die Kosten eines sogenannten „Wärme-Plus-Vertrags“ bezahlen, urteilte das höchste deutsche Sozialgericht im ersten Fall.
Das Gericht gab damit einer Frau aus dem Landkreis Leer in Niedersachsen recht. Sie hatte für ihr selbst bewohntes Eigenheim einen Vertrag über den Einbau und den Betrieb einer „Wärmeerzeugungsanlage mit Vollservice“ abgeschlossen. Das Unternehmen installierte damit die Heizung im Wert von etwa 5500 Euro und war damit zu deren Wartung verpflichtet.
Die Frau zahlte dabei monatlich 165 Euro – und könnte die Heizung nach 15 Jahren übernehmen.
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