Die BSW-Chefin Sahra Wagenknecht bleibt von der ARD-„Wahlarena“ am heutigen Montag ausgeschlossen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht.
Die BSW-Chefin Sahra Wagenknecht darf nicht an der ARD-„Wahlarena“ am heutigen Montag teilnehmen.
Um 21.15 Uhr stellen sich die Kanzlerkandidaten von CDU/CSU, SPD, Grünen und AfD 120 Minuten lang den Fragen der Zuschauer. Auch Wagenknecht wollte als Vertreterin ihrer Partei an dem Format teilnehmen, wurde allerdings nicht eingeladen. Daraufhin hatte sie versucht, sich in die Sendung einzuklagen – jetzt ist allerdings endgültig klar: ohne Erfolg!
Nachdem bereits das Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden hatten, dass der für das Format verantwortliche WDR Wagenknecht nicht einladen musste, zog die Partei bis vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
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Deutschland — in German Bundesverfassungsgericht entscheidet: ARD-„Wahlarena“ ohne Wagenknecht