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Gericht urteilt: Der Soli darf bleiben – wird er jetzt trotzdem abgeschafft?

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Das Bundesverfassungsgericht urteilt, dass der Solidaritätszuschlag bleiben darf. Doch möglich ist, dass sich Union und SPD auf ein Aus der Abgabe einigen.
Berlin. Das Bundesverfassungsgericht urteilt, dass der Soli bleiben darf. Doch möglich ist, dass sich Union und SPD auf ein Aus der Abgabe einigen.
Mehr als 30 Jahre nach der Wiedervereinigung halten ihn viele für überflüssig, doch die Richter am Bundesverfassungsgericht urteilten am Mittwoch, dass der Solidaritätszuschlag weiterhin verfassungsgemäß ist. Was das für eine mögliche neue Regierung aus Union und SPD bedeutet und warum es trotzdem denkbar ist, dass die Abgabe jetzt abgeschafft wird. Wichtige Fragen und Antworten.
Das Bundesverfassungsgericht wies eine von sechs FDP-Politikern eingelegte Verfassungsbeschwerde gegen die umstrittene Abgabe zurück. Der Bund verzeichne weiterhin einen durch die Wiedervereinigung bedingten zusätzlichen Finanzbedarf, so das Gericht (Az. 2 BvR 1505/20). Die Karlsruher Richter setzten dem Bundesgesetzgeber aber auch eine Grenze mit Blick auf die Frage, wie lange die Abgabe erhoben werden darf. Der Auffassung des Gerichts zufolge treffe den Gesetzgeber nämlich eine „Beobachtungsobliegenheit“. Das hießt: Der Soli könnte verfassungswidrig werden, sobald der zuvor festgestellte Mehrbedarf wegfällt.
Zunächst auch, dass man finanziell gesehen nicht neu planen muss. Denn im schlimmsten Fall hätten wohl schwerwiegende Konsequenzen für den Bundeshaushalt gedroht. Denkbar war im Vorfeld auch, dass die Richter am Bundesverfassungsgericht entscheiden, dass der Staat Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag der vergangenen Jahre zurückzahlen muss. Das wären seit 2020 um die 65 Milliarden Euro gewesen.
Seit 2021 müssen die Abgabe nur noch die oberen zehn Prozent der Steuerpflichtigen bezahlen. 90 Prozent liegen unter der Freigrenze. Die Abgabe beträgt zusätzlich 5,5 Prozent der Einkommensteuer. Laut dem Geld-Ratgeber Finanztip müssen in diesem Jahr Singles die Abgabe zahlen, die 2024 über 106.000 Euro zu versteuerndes Einkommen erzielten.

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